Kündigung eines privaten Rentenversicherungsvertrages 


Meine Frage:

 

Ich wollte einen Vertrag, den ich vor ca. 6 Jahren abgeschlossen habe, (Priv. Rentenversicherung für Kinder) rückabwickeln lassen, also alle gezahlten Beiträge plus 4 % Zinsen ist wohl so üblich, da ich bei WISO im Fernsehen gesehen habe, dass der Vertrag nicht sinnvoll ist und man das Geld besser anlegen kann.
 
Jetzt gibt es von der Verbraucherzentrale Hamburg einige Klagen, wie in folgendem Link zu sehen ist: Verbraucherzentrale
 
Geben sie mir bitte kurz Nachricht, ob es eine Hoffnung gibt, den Vertrag rückabzuwickeln und wenn ja, wie ich genau vorgehen muss.
 
Der genaue Vetrag ist wohl eine Kinder Rentenversicherung von der Nürnberger Versicherung und nennt sich "Biene Maya". Dort zahle ich monatlich 50 Euor ein.
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

 

Sehr geehrter Ratsuchender,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Zunächst einmal gilt, dass bei einer vorzeitigen Kündigung eines privaten Rentenversicherungsvertrages grundsätzlich Verluste drohen, denn fast immer liegt der Rückkaufswert erheblich unter den bisher erbrachten Beitragszahlungen des Anlagers. Der Grund hierfür liegt in dem veilfach kritisierten Umstand begründet, dass ein beträchtlicher Teil der Einzahlungen für die Vertragsverwaltung aufgewendet wird und direkt dem Versicherer zufließt. Daher armotisieren sich solche Anlagen erst nach langen Jahren der Einzahlung.
 
Allerdings dürfte eine nicht unwesentliche Anzahl von privaten Rentenversicherungsverträgen in der Tat anfechtbar oder widerrufbar sein, und zwar nach Maßgabe der über Ihren Link aufrufbaren Rechtsprechung. Einige der Versicherer haben beispielsweise entgegen den gesetzlichen Vorgaben bei Vertragsbegründung nicht den tatsächlichen Effektivzins ausgewiesen, oder es fehlte an einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung bei Vertragsschluss.
 
Ohne genaue Kenntnis Ihres Vertrages kann allerdings keine verlässliche Einschätzung zu den Erfolgsaussichten eines Widerrufs vorgenommen werden. Sie sollten daher unverzüglich eine örtliche Vertretung des Verbraucherschutzes aufsuchen und dort Ihre Vertragsunterlagen zur genauen Prüfung vorlegen. 
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt