Meine Frage:
Mein Sohn und ich (Mutter) leben in der Karibik. Mein Sohn hat in Deutschland ein Konto bei der Sparkasse. Ich erhalte Rente aus Deutschland, die seit fast 3,5 Jahren auf das Konto meines Sohnes überwiesen wird. Sonstige Zahlungseingänge erfolgen auf diesem Konto nicht.
Nun erhielten wir ein Schreiben von der Sparkasse, dass das Konto gekündigt wird, wenn weiterhin Zahlungseingänge meiner Rente erfolgen. Die Begründung ist, dass ich keine Kontovollmacht habe und meine Renteneingänge unter das Geldwäschegesetz fallen. Ich habe im Moment keine Möglichkeit, meine Rente auf einem anderen Weg zu erhalten. Ist diese Begründung und eine Kündigung rechtens?
(Name der Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Der Verdacht auf Vorliegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen, die zur Verhütung von Geldwäsche ergangen sind, wäre nur dann berechtigt und begründet, wenn in Ihrem Fall auch tatsächliche und nachvollziehbare Anhaltspunkte für eine Geldwäsche gegeben wären.
Unter Geldwäsche versteht man im Allgemeinen das Inverkehrbringen von Geld oder Vermögenswerten in die Volkswirtschaft eines Landes, wobei die entsprechenden Gelder aus illegalen Quellen stammen.
Diese Voraussetzungen liegen aber in Ihrem Fall, die Sie eine reguläre deutsche Rente beziehen, ganz offensichtlich nicht vor, so dass eine Kontokündigung schon allein aus diesem Grunde nicht in Betracht kommen kann. Dieses gilt zumal deshalb, weil Sie nach Ihren Angaben keinerlei weitere Eingänge auf dem Konto verzeichnen.
Sie sollten daher der Kontokündigung unverzüglich widersprechen und die Fortführung des Kontovertrages verlangen. Die von der Bank erbetene Vollmacht können Sie der Bank gegebenenfalls auch per Fax zukommen lassen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt