Höhe einer Vermögensverwaltervergütung 


Meine Frage:

In einem Testament ist ein Rechtsanwalt als Vermögensverwalter, mit dem 5-fachen
Höchstsatz als Vergütung, bestimmt worden.

Mit welcher Gebühr muss gerechnet werden bei einem Vermögen von 500.000.- € oder 1
Mill. € oder 2 Mill, €?

Das Vermögen besteht überwiegend aus 3 Immobilien, Kapitalanlagen und Bares.

Das Vermögen soll einer Stiftung für notleidende Tiere vermacht werden.

Können Sie mir für die Arbeit die Gebühren nennen?

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Unter Zugrundelgung der maßgeblichen Rheinischen Tabelle ergeben sich für einen Testamentsvollstrecker/Vermögensverwalter folgende Vergütungsgrundbeträge:

Nachlasswert bis 250.000 Euro 4%
Nachlasswert bis 500.000 Euro 3%
Nachlasswert bis 2.500.000 Euro 2,5%
Nachlasswert bis 5.000.000 Euro 2%
Nachlasswert ab 5.000.000 Euro 1,5%

Anhand vorstehender Übersicht können Sie selbst die entsprechenden Vergütungen errechnen.

Hinzu können besondere Zuschläge kommen, die bei Übernahme weiterer Tätigkeiten anfallen und die zu einer entsprechenden Erhöhung der Vergütungsgrundgebühr führen. Ob solche hier von dem Verwalter geschuldet sind, ist Ihren Angaben nicht zu entnehmen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage vercshafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt