Meine Frage:
Seit November 2010 habe ich einen Vodafone UMTS Telefon und Internet Anschluss mit 24 Monaten Laufzeit. Seit Inbetriebnahme treten Störungen auf. Sehr oft stürzen das Internet und das Telefon ab, wenn ich das jeweils andere benutze. Manchmal hört man nichts, wenn jemand anruft, oder die Nummer ist nicht erreichbar. Diese Fehler treten unregelmäßig aber häufig auf. Ich kann somit nicht darauf vertrauen, dass das Telefon oder Internet zuverlässig funktioniert.
Dies habe ich von Anfang an bei Vodafone reklamiert. Jedes Mal kamen neue Läsungsvorschläge (u.A. Neukonfiguration des Routers, der Funkzelle, Hardware getauscht, Firmware aktualisiert, Sim Karte getauscht...). Keine dieser Lösungen haben das Problem gelöst. Ich habe in den 8 Monaten regelmäßig mit der Hotline telefoniert.
Somit habe ich am 15.06 die ausserordentliche Kündigung ausgesprochen aus den oben genannten Gründen. Mir wurde mit der Begründung abgelehnt, in meinem Ort wäre der Empfang gut (das stimmt auch), und ich solle mich an die technische Hotline wenden. Da ich das ja schon mehrfach gemacht habe, und keinen Nerv mehr dafür habe, nach jedem Lösungsvorschlag wieder ein oder zwei Wochen zu testen, ob der Fehler wieder auftritt, habe ich diese Ablehnung nicht akzeptiert.
Somit schrieb ich am 29.06 eine zweite ausserordentliche Kündigung. Ich habe dabei nochmals meinen Standpunkt dargelegt, und auch bestätigt, dass der Empfang gut wäre und dass die technische Hotline beim letzten Anruf keinen Rat mehr hatte. Diese Kündigung wurde nun wieder abgelehnt, mit der Begründung bei mir herrsche guter Empfang und ich solle die Hotline anrufen.
Was kann ich nun tun? Darf ich evtl einfach die Zahlungen einstellen /Bankeinzug widerrufen (Wegen Nichterfüllung des Vertrages. Mir wurde gleichzeitiges Surfen und Telefonieren versprochen)? Hat Vodafone ein Recht darauf, 8 Monate und länger nachzubessern? Vor Gericht möchte ich nicht ziehen, da die Grundgebühr mit 20€/Monat (also noch etwa 300€ gesamt Kosten) nicht so hoch ist. Da ich bei einem neuen Anbieter meine Rufnummer mitnehmen möchte, muss der Vertrag gekündigt werden. Was kann ich noch an die Kundenbetreuung schreiben, damit sie mich aus dem Vertrag lassen?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Ihnen steht ein außerordentliches Kündigungsrecht des Vertrages gemäß § 314 BGB zu, denn in Anbetracht der geschilderten Umstände ist es Ihnen nicht zuzumuten, das Vertragsverhältnis bis zu seiner vorgesehenen Beendigung fortzuführen. Die immer wieder aufgetretenen Störungen und Mängel hat allein der Anbieter zu vertreten, der damit seine Verpflichtung zu ordnungsgemäßer Vertragserfüllung schuldhaft verletzt hat.
Geben Sie dem Anbieter eine letzte Mögichkeit, nachzubessern und die Leistungsmängel abzustellen. Setzen Sie ihm hierzu eine Frist von sieben Tagen. Ist der Anbieter nicht in der Lage, die Mängel abzustellen und vertragsgemäße Leistungen zu erbringen, können Sie außerordentlich kündigen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt