Entschädigung bei Flugverspätung 


Meine zur Entschädigung bei Flugverspätung

Meine Freundin sollte am 17.12.2010 mit Air China von Frankfurt am Main über Peking nach Sydney fliegen. Der Flieger startet in Frankfurt am Main nach Peking pünktlich, doch musste über Moskau wieder umdrehen und zurück nach Frankfurt fliegen aufgrund von irgendwelchen Schäden am Flieger.

Am Ende ist sie über 24 Stunden später von Frankfurt losgeflogen, als eigentlich geplant war. Und da sie in Peking auch noch einen Tag bleiben musste, bis die Fluggesellschaft einen freien Platz für sie hatte, ist sie in Sydney mit über48 Stunden Verspätung angekommen.

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 19.11.2009 (Aktenzeichen: C-402/07 und C-432/07 und Verordnung (EG) Nr. 261/2004) steht ja Passagieren, deren Flieger mehr als 3 Stunden Verspätung hat, eine Entschädigung von 600 € zu. Ist das in dem o.g. Fall auch als eine Verspätung zu bewerten? Wenn ja, dürfte ja das Angebot von Air China (200 €) nicht dem entsprechen was ihr zu steht?! Wenn wir Sie als Anwalt einschalten würden, wer hat für die Kosten aufzukommen im Falle einer Verhandlung?

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Soweit bei einem Flug von, nach oder innerhalb der Europäischen Union Flugverspätungen auftreten,haben die betroffenen Reisenden Anspruchauf Zahlung einer Entschädigung, die sich nach der Länge derFlugstrecke richtet. Dabei dürfte in Anbetracht des Reiseziels Sydney für Ihre Freundin der Entschädigungshöchstsatz von 600 Euro bei Strecken über,3500 Kilometern mit Abflug- oder Zielort außerhalb der EU in Ansatz zu bringen sein.

Erheblich ist eine Verspätung bei Strecken über 3500 Kilometern,mit Abflug- oder Zielort außerhalb der EU ab, einer Flugverspätung von vier Stunden. Diese zeitliche Erheblichkeitsschwelle hat Ihre Freundin mit 24 Stunden Verspätung deutlich überschritten. Daher ist die Ihnen angebotene Entschädigung von 200 Euro wesentlich zu niedrig.

Sie sollten die Airline daher anschreiben und Entschädigungszahlung in Höhe von 600 Euro unter Darstellung der vorerörterten Rechtslage einfordern. Kommt die Airline Ihrer Zahlungspflicht nicht nach, sollten Sie sich einen Anwalt nehmen, um Ihren Zahlungsanspruch auf dem Rechtswege zu verfolgen. Erst dann - also wenn die Airline trotz Aufforderung bei bestehender Zahlungspflicht nicht zahlt und somitin Verzug gesetzt wäre - wären die Anwaltskosten ebenfalls von der Airline zu tragen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt