Doppelte Staatsbürgerschaft 


Meine Frage

Ich geboren am 25.05.1991. Zur Zeit habe ich die doppelte Staatsangehörigkeit,  türkisch und seit 2002 die deutsche Staatsangehörigkeit.
Nun wurde ich vor etwa 3 Wochen von der Ausländerbehörde angeschrieben, dass ich mich bis zum 23 Lebensjahr für eine von beiden Staatsangehörigkeiten entscheiden muss.

Meine Frage ist: muss ich mich entscheiden und was passiert wenn ich mich nicht entscheide?


Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Das deutsche Recht sieht die doppelte Staatsbürgerschaft nicht vor. Wollen Sie daher die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, müssen Sie letztendlich Ihre türkische Staatsbürgerschaft aufgeben.

Wenn jemand aufgrund des Geburtsortsgrundsatzes die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt hat und als Folge seiner Abstammung auch eine ausländische Staatsbürgerschaft besitzt, muss sich diese Person mit Erreichen des 18. Lebensjahres, spätestens jedoch mit Vollendung des 23. Lebensjahrs für eine dieser Staatsbürgerschaften entscheiden.

Wird von diesem Wahlrecht bis zum 23. Lebensjahr nicht zugunsten einer Staatsangehörigkeit Gebrauch gemacht, geht die deutsche Staatsangehörigkeit verloren. Das gleiche gilt, wenn sich die Person für die ausländische Staatsangehörigkeit entscheiden sollte.

Wegen der sehr weit reichenden Folgen dieser Entscheidung ist Ihnen anzuraten, umgehend einen Rechtsanwalt oder eine fachkundige Beratungsstelle aufzusuchen, um sämtliche hiermit verbundenen Fragen umfassend und abschließend zu klären.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt