Dachausbau bei Gemeinschaftseigentum 


Meine Frage

Ich interessiere mich für eine Eigentumswohnung.
Seit einigen Tagen liegt mir das neuste Protokoll - im Anhang - der Eigentümerversammlung zugrunde.
Dort steht unter Punkt 9:

"Die Dachböden werden mit Dämmung von der Gemeinschaft versehen, wenn der jeweilige Eigentümer nicht in absehbarer Zeit ausbauen wird"

Da ich aber vorhabe, ebenfalls in absehbarer Zeit der neue Eigentümer zu werden, und einen Dachausbau anstrebe, frage ich mich, was das für Konsequenzen hätte.
Darf ich einfach einen Dachausbau durchführen, oder kann mir das verboten werden bzw. wird bei mir dann das Geld für die Dachdämmung eingefordert?

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)


Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Das Dach selbst und auch die entsprechende Isolierung des Daches gehören zum Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer. Die Kosten für die gemäß TOP 9 beabsichtigte Geschoßdeckendämmung würden somit von der Eigentümergemeinschaft zu tragen sein. Der gefasste Beschluss betrifft allerdings ausschließlich die nicht ausgebauten Böden und die Böden, die nicht in absehbarer Zeit ausgebaut werden sollen. Nur hinsichtlich dieser Dachböden soll eine Dämmung erfolgen.

Dieser Beschluss würde Sie aber als Wohnungseigentümer nicht hindern, selbst Ihrerseits einen Dachausbau vorzunehmen. Sie wären darin vielmehr vollkommen frei, und die beschlossene Dämmung würde für Sie nur gelten, wenn Sie den Dachboden nicht ausbauen wollten.

Gemäß dem gefassten Beschluss wären Sie aber - wie alle übrigen Eigentümer auch - verpflichtet, sich an den späteren Kosten für die Durchführung der beschlossenen Maßnahme zu beteiligen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt