Meine Frage:
Ich bekam gerade einen Anruf, eine Telefonumfrage. Hatte nichts zu tun und hab einfach einfach mal mitgemacht. Der Anrufer hat mich 2-3 mal gefragt, ob mich noch andere Partner und Experten anrufen können. Ich habe erst mal "Ja" gesagt, letztendlich kann man ja (wenn sie anrufen) immernoch auflegen.
Am Ende fragte er mich nochmal, ob er mich in Zukunft wieder an Umfragen teilhaben lassen kann... auch das habe ich mit Ja beantwortet, bis er dann sagte, dass er mir genau das in den kommenden Tagen nochmal verschriftlichen wird und mir zuschicken würde. Dann hat er aufgelegt.
Ich bin gerade ziemlich verdutzt und verunsichert. Habe ich da gerade ohne meine Wissen einen Vertrag abgeschlossen? Können da Kosten oder sonstiges auf mich zukommen?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Sie sind einer typischen Telefonabzocke zum Opfer gefallen, bei der es vermutlich nur darum ging, Ihnen die Teilnahme an einem Gewinnspiel aufzuschwatzen und an Ihre Bankverbindungsdaten zu gelangen. Solche so genannten "cold calls" - also unerbetene Werbeanrufe - sind gesetzlich verboten und werden immer wieder von Verbraucherschutzverbänden und der Bundesnetzagentur abgemahnt und sanktioniert.
Soweit Sie am Telefon einen Vertrag abgeschlossen haben sollten, können Sie diesen wegen arglistiger Täuschung anfechten, wenn Sie über die Kostenpflichtigkeit einer Teilnahme an Gewinnspielen gezielt getäuscht worden sein sollten. Hiervon wäre nach Ihren Angaben auszugehen, wenn man Ihnen gezielt vorgeschwindelt hat, es handele sich um die Teilnahme an Umfragen. Sie können den Vertrag zudem innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Sind Sie am Telefon nicht über Ihr gesetzliches Widerrufsrecht belehrt worden, besteht Ihr Widerrufsrecht im Übrigen zeitlich unbegerenzt.
Sollte Ihnen in den nächsten Tagen tatsächlich eine Vertragsbestätigung zugehen, so verfahren Sie wie vorbeschrieben: Fechten Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung an, und widerrufen Sie hilfsweise Ihre Vertragserklärung. Dies sollten Sie schriftlich tun und das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Anbieter versenden.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt