Meine Frage
Ich habe mit meinem LKW einen Zaun angefahren. Laut Tachoscheibe habe ich mich 50 Minunten am Unfallort aufgehalten. Ich war vor Gericht wegen Fahrerflucht, weil ein Zeuge ausgesagt hat, ich wäre sofort abgehauen.
Die Richterin hat mich freigesprochen, aber wegen dem Verkehrsdelikt, muss ich 300€ an ein Waisenhaus spenden.
Soweit so gut, das Problem was ich jetzt habe ist folgenes:
Ich habe mir ein Anwalt gesucht als ich noch bei der Firma beschäftigt war. Wegen dem kleinen Unfall hat die Firma mich erst in Winterzeit geschickt und mich dann gekündigt. Jetzt, da ich keinen Job mehr gefunden habe, habe ich angefangen zu studieren.
Ich bekomme 700€ Barfög für Miete und zum Leben. Ich habe mein Anwalt gefragt ob es da vielleicht eine Übernahme oder Armenrecht oder sowas gibt.
Vor der Gerichtsverhandlung habe ich ihn gefragt ob er aus der Wahlverteidigung zum Pflichtverteidiger wechseln kann.
Er hat abgelehnt und gesagt das es nicht geht (Zivilrecht-Strafrecht).... Jetzt obwohl ich Schüler bin will er ca. 800€ von mir.
Hat er recht, das es keine andere Möglichkeit gibt oder vor dem Gerichtstermin gab?
Oder einfach die 800€ zahlen? Ich habe keine Rechtschutzversicherung.
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe für ein gerichtliches Verfahren. Deren Bewilligung setzt aber stets voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO).
An der hinreichenden Erfolgssaussicht für eine Rechtsverteidigung dürfte es vorliegend gefehlt haben, so dass Prozesskostenhilfe für Sie nicht in Betracht gekommen ist. Ohne Kenntnis sämtlicher Umstände kann dies aber letztlich nur vermutet werden.
Sie sollten versuchen, mit Ihrem Anwalt eine Ratenzahlunsvereinbarung abzuschließen, die Ihre begrenzten finanziellen Möglichkeiten angemessen berücksichtigt. Legen Sie dem Anwalt hierzu Ihre persönliche Einkommenssituation dar, und schildern Sie Ihre monatlichen finanziellen Belastungen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt