Abriss von Sondereigentum 


Meine Frage:

 

Wir sind eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum. 
 
Einer der Eigentümer hat Sondereigentum an einem Haus und an einem Schuppen. Diesen Schuppen hat er nun abgerissen. Was ist nun mit dem SE an diesem ehemaligen Schuppen - steht ihm dafür ein anderes SE zu, d.h. kann er bauen? Und wenn ja - was und in welcher Größe?
(Name der Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Für Sondereigentum ist allein der Eigentümer selbst verantwortlich. Hat der Eigentümer den in seinem Sondereigentum stehenden Schuppen abgerissen, so ist er grundsätzlich auch berechtigt, einen neuen Schuppen an dieser Stelle zu errichten.

Abweichendes kann sich aber möglicherweise aus Ihrer Teilungserklärung ergeben, so dass eine abschließende rechtliche Einschätzung nicht möglich ist.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt