Abrechnung von Stromio 


Meine Frage zur Abrechnung von Stromio


ich habe Ende Oktober 2010 bei STROMIO online einen Antrag auf Stromlieferung gestellt.
Dieser Antrag wurde mit einer kurzen E-Mail beantwortet: “Ihr Antrag ist bei uns eingegangen und wird umgehend bearbeitet. Die Stromlieferung erfolgt ab November 2010.”
 
Laut Tarifrechner (bei einem Verbrauch von ca. 2000 kWh wäre eine monatliche Rate von ca. 30,00 € fällig.
Dummerweise habe ich beim Online-Antrag meine Kontodaten für die Einzugsermächtigung eingetragen.
 
Die erste Abbuchung erfolgte mit 53,00 €. Drei Wochen später war ich arbeitslos und mein Konto zum Monatsanfang nicht genügend gedeckt, danach erfolgte eine Mahnung. Zwei Wochen später erfolgte die Einzahlung meinerseits.
Dieser Vorgang wiederholte sich die folgenden zwei Monate (wegen meiner Arbeitslosigkeit).
Bin mittlerweile wieder in einem regulären Arbeitsverhältnis.
 
In dieser Zeit versuchte ich mehrfach mit STROMIO per Telefon oder Mail in Kontakt zutreten.
Telefonisch zu verschiedenen Tageszeiten erhielt ich keinen Kontakt. Auf meine Mail´s kam immer nur eine automatische Rückantwort: “Ihre Mail ist eingegangen und wird umgehend bearbeitet.”
 
Auf meine Mail-Anfragen, warum die erhöhten Abschlagszahlungen gefordert werden, habe ich nie eine Antwort erhalten.
Ebenso habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt keine Vertragsunterlagen erhalten.
 
Der Online-Antrag erfolgte auf der Grundlage einer Jahresfrist. Muss ich eine ordentliche Kündigung verfassen oder kann ich einfach die Zahlung einstellen? Die Rechnungen, die ich mittlerweile erhalte, erfolgen mit unterschiedlichen Abschlagzahlungen. Mal 53,00 € mal 58,00 €. Leider habe ich bislang immer bezahlt.
 
Als Zusatz steht im Schreiben:
“Falls kein Zahlungseingang innerhalb der genannten Frist zu verzeichnen ist, sehen wir uns leider gezwungen, Ihren Vertrag zu kündigen.”
Die letzte Forderung betrug 63,00 €. Soll ich einfach die Zahlung einstellen?
Wie muss ich mich verhalten, da mir nicht mal ein Vertrag vorliegt?
Am liebsten würde ich den Stromanbieter sofort wechseln.

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfarge, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Mit Aufnahme der Stromlieferung ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter zustande gekommen. Lag dem Vertragsschluss aber eine völlig andere Abschlagszahlungsvereinbarung zugrunde, so besteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn die von Ihnen zu zahlenden Abschläge nun sehr viel höher ausfallen.

Von diesem Sonderkündignsrecht können Sie eigentlich nur binnen einer bestimmten Frist Gebrauch machen, die hier schon verstrichen sein dürfte. Allerdings konnten Sie nicht kündigen, wenn man Ihnen keine Vertragsunterlagen hat zukommen lassen.

Sie sollten daher Stromio schriftlich auffordern, Ihnen die entsprechenden Unterlagen zuzusenden, und Sie sollten anschließend den Vertrag karft Ihres Sonderkündigungsrecht schriftlich kündigen, wenn die tatsächlichen Abschläge höher liegen, als die vereinbarten.
Solange Stromio seiner vertraglichen Verpflichtung zur Überlassung der Vertragsunterlagen nicht nachkommt, sollten Sie von Ihrem vertraglichen Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und solange auch keine Zahlungen mehr erbringen. Weisen Sie den Anbieter in dem Schreiben unmissverständlich darauf hin.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt