Versuchte Erpressung 


Meine Frage:

Habe auf model-kartei verschiedene Models angeschrieben und ihnen eine Anfrage per E-mail geschickt. Es ging darum, dass sie Fotos von sich selbst erstellen sollten ohne Akt etc.. Sie sollten sich in frei wählbarer Kleidung fotografieren während sie eine Tüte platzen lassen. Das entstand aus einer Spassidee.

Es handelt sich lediglich um eine Anfrage bei der die Damen das ja frei entscheiden können und mir ein Honorar vorschlagen können.

Nun bekam ich eine E-Mail eines mir Unbekannten, der mir droht bzw. mich erpressen möchte ich solle ihm 150 Euro zahlen oder er würde mich anzeigen zumal die Thematik auf den gewünschten Fotos auch als Fetisch bekannt sind.

Sehe hier keine strafbare Handlung in meinen Anfragen nach den Fotos und eher den Versuch dieser Person mit Gelderpressung und Drohung als strafbar.

Wie sehen Sie die Rechtslage?

(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Sie waren frei darin, die Modelle anzuschreiben und diesen Ihr Angebot zu unterbreiten. Dieses Angebot verstößt gegen keine strafrechlichen Bestimmungen. Zudem ist es auch nicht ehrenrühriger Natur, denn die Angehörigen des von Ihnen angeschriebenen Personenkreis lassen sich gegen Bezahlung üblicherweise auch ablichten.

Demgegenüber hat sich der anonyme Verfasser der an Sie gerichteten Mail wegen einer versuchten Erpressung strafbar gemacht, indem er Sie durch Drohung mit einem empfindlichen Übel (Ankündigung einer Strafanzeige) zur Zahlung des Geldbetrages nötigen wollte. Sie sollten daher unter Sicherung des E-Mail-Headers und der IP-Adresse des Verfassers Strafantrag bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft stellen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt