Meine Frage:
Eine gute Freundin erzählte mir heute von ihrem neuen Job als "Finanzagentin". Ich war direkt geschockt als ich dieses Wort gehört habe, weil man sehr viel schlimmes über einen solchen Job hört. Sie erzählte mir, dass sie vor ca. 3 Wochen per Email ein Jobangebot bekam, wo drin geprahlt wurde von wegen "Wir überweisen ihnen jeden Tag 6000€, sie heben es jeden Tag ab, ziehen 5% des Betrages ab ( Den können sie behalten ) und den Rest sollte sie per Western Union weiterschicken an eine komische Adresse.
Sie ist ziemlich naiv im allgemeinen und fällt schnell auf Sachen rein, die man ihr erzählt vor allem wenn es um Geld geht. Sie hatte bisher nie einigermaßen viel Geld in der Tasche, da war diese "Provision" natürlich der Hit für sie. Nun hat sie das ganze 3 Wochen lang schon durchgezogen und bisher lief für sie alles "perfekt". Sie meint sie hätte am Anfang auch eine Art Vertrag mit einer Person aus Spanien abgeschlossen, dass sie als Verkaufs/ Finanzagentin für diese Person arbeitet.
Den Vertrag hat sie über Email bekommen und ist "angeblich" offizell. Kontakt per Telefon oder so gab es nie. Also wenn sie mich fragen hört sich das alles nach reiner Geldwäscherei
an, so leid es mir für sie auch tut. Auch wenn es jetzt 3 Wochen anscheinend "gut" gegangen ist, irgendwann wird das ganze mit Sicherheit ans Licht kommen und alles wird auf sie zurückfallen, ist es nicht so?
Meine Frage jetzt an sie: Mit welcher Strafe hätte sie zu rechnen? sie ist 17 und wird im Herbst 18. Damit ist sie ja zum Tatzeitpunkt, während des erstellens des angeblichen Vertrags nicht volljährig gewesen und der wäre somit doch alleine aus diesem Grunde schon nicht gültig. Womit müsste sie rechnen wenn das alles noch unfreiwillig ans Licht kommt bevor sie 18 ist? Womit,
wenn sie bereits dann volljährig ist? Was wäre aber wenn man ihr klar macht, dass sie selbst zur Polizei gehen sollte und den Vorgang so melden soll?
Ich mache mir einfach große Sorgen und habe ihr auch schon gesagt, dass ich mir vorstellen kann was das für ein Gefühl ist, mal viel geld zu haben. Das ist toll, natürlich. Ich möchte ihr einfach mal klar machen, was auf sie zu kommen kann. Und da fände ich es sehr nett und hilfreich, wenn sie mir und ganz besonders ihr mal klar machen könnten, mit was für eine Strafe sie zu rechnen hat wenn sie so handelt.
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Sie sollten alles daran setzen, Ihre Freundin von einer weiteren Tätigkeit als Finanzagentin abzuhalten. Sie setzt sich damit nicht nur der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung aus, sondern zudem besteht das Risiko, dass Ihre Freundin sich unter Umständen hohen zivilrechtlichen Haftungsansprüchen gegenübersieht.
Stellt Ihre Freundin ihr Konto als "Finanzagentin" zur Verfügung, so geschieht dies, um auf dieses Konto Geld zu leiten, das in der Regel aus Phishing-Attacken stammt. Betrüger, die im Internet Geldbeträge von fremden Konten "gephisht" haben, benötigen ein neutrales und unverdächtiges Drittkonto, auf welches sie Geldsummen transferieren können. Die Internetkriminellen wollen selbst unentdeckt bleiben und bedienen sich daher so genannter Finanzagenten, auf deren Konten die Gelder zunächst geparkt werden. Die Finanzagenten werden dann von den Hintermännern angewiesen, die Gelder etwa per Western Union ins Ausland zu überweisen. Ihre Spur kann so in der Regel nicht verfolgt werden.
Anders bei dem Finanzagent, denn es lässt sich nahezu immer ermitteln, welchem Konto die betrügerisch erlangten Beträge von Kreditkartengesellschaften oder Banken gutgeschrieben worden sind. Dann wird der Finanzagent aber nicht nur auf Schadensersatz in Anspruch genommen, wenn er das Geld schon an den Betrüger weitergeleitet hat. Es wird auch regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen Geldwäsche nach § 261 StGB eingeleitet, das in vielen Fällen auch zur Anklageerhebung führt. Grundsätzich gilt hier im Übrigen der Grundsatz, dass Unkenntnis nicht vor Strafe schützt.
Ihre Freundin sollte daher unverzüglich Ihre Tätigkeit als Finanzagentin einstellen und jeglichen Kontakt zu den Hintermännern abbrechen, wenn sie ernsthafte Schwierigkeiten vermeiden will. Soweit die Ermittlungsbehörden von den Vorgängen noch keine Kenntnis haben, sollte Ihre Freundin sich den Behörden auch nicht offenbaren, denn sonst setzt sie sich dem Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung aus.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt