Geld veruntreut wegen Spielsucht 


Meine Frage

ich hab von Freunde und Kollegen Geld genommen, mit dem Vorwand in ein Geschäft einzusteigen und deren Geld zu vermehren.
Statt dessen habe ich das Geld für meine krankhafte Spielsucht entwendet.
Die ersten Mahnbescheide und Vollstreckungen gegen Betrug habe ich erhalten.

Meine Frage: Habe ich mich strafbar gemacht?

Wenn ja, was erwartet mich und wie kann ich das schlimmste verhindern?

Bitte Bitte um Hilfe.


Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Sie haben sich in der Tat strafbar gemacht, wenn Sie von vornherein die Absicht hatten, das geliehene Geld nicht - wie Sie behauptet haben - gewinnbringend für Ihre Freunde und Kollegen anzulegen, sondern dieses stattdessen zu verspielen. Unter diesen Bedingungen müssen Sie mit einem Strafverfahren wegen des Vorwurfes des Betruges nach § 263 StGB rechnen.

Um die Folgen einer möglichen Verurteilung in einem späteren Gerichtsverfahren zu abzumildern, sollten Sie zunächst sämtliche Geschädigten um Entschuldigung bitten. Tun Sie dies möglichst in schriftlicher Form, und bringen Sie Ihr aufrichtiges Bedauern über das Geschehene zum Ausdruck.
Versuchen Sie nach Möglichkeit auch, den eingetretenen Schaden - wenn auch nur teilweise - wiedergutzumachen, und bieten Sie hierzu eine entsprechende Ratenzahlung an. Zeigen Sie sich darüber hinaus auch gegenüber den Ermittlungsbehörden kooperativ, und versuchen Sie nicht, Ihre Tat zu relativieren oder zu beschönigen.

Sämtliche dieser Gesichtspunkte werden zu Ihren Gunsten gewertet werden. Von ganz entscheidender Bedeutung wird auch sein, dass Sie zeigen, dass Sie Ihre Spielsucht aktiv bekämpfen wollen. Sie sollten daher dringend eine entsprechende Beratungsstelle aufsuchen und sich gegebenenfalls einer Therapie unterziehen.

Gelingt es Ihnen, unter Beweis zu stellen, dass Sie aufrichtig und nachhaltig an Ihrer Spielsucht arbeiten, kann dies maßgeblich zu Ihren Gunsten berücksichtigt werden.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt