Vorlage von Saldenbescheinigungen beim BAföG-Amt 


Meine Frage:

 

Ich habe während meines Studiums Bafög erhalten, jedoch auf den Formblättern immer einen Querstrich in der Spalte "Vermögen" gezogen, da meine Mutter gemeint hatte, darunter fallen nur Bauspar-Geschichten oder Ähnliches.
 
Durch eine Sparrate, welche ein Jahr lang lief, wurden monatlich je 200,- Euro beiseite gelegt. Es hat sich ein Zinsbetrag von fast 200,- Euro ergeben. Da ich aber über den Bafög-Freibetrag von 5.200,- Euro nie hinaus kam, habe ich auch das nicht angegeben. Jetzt verlangt das Studentenwerk Saldenbescheinigungen bis ins Jahr 2002 zurück. Ich habe ihnen Kontoauszüge kopiert, welche um die fraglichen Daten (der Antragstellungen) kreisen, jedoch besitze ich nur noch Auszüge, die bis 2006 zuückreichen.
 
Mit dem Argument, dass die Auszüge nicht exakt das Datum aufweisen, welches das Studentenwerk wünscht (ich wusste schließlich damals beim Kontoauszüge-Ziehen nicht, dass ich später mal von dann und dann nachweisen muss...) wurde ich heute abermals gebeten, die Saldenbescheinigungen von den Banken ausfüllen zu lassen. Mich würde das aber bei der Menge bestimmt
Hunderte von Euro kosten. Ich habe dem Bafögamt alles dargelegt, was war, doch sie wollen jene (vielen!) Bescheinigungen, auch von solchen Banken, wo ich gar kein Konto mehr habe, aber der Freistellungsauftrag wohl leider weiter lief.
 
Was kann ich jetzt am besten tun? Wenn ich nichts einreiche, ermittelt laut des Sachbearbeiters im Studentenwerk die Staatsanwaltschaft. Kann nicht einfach diese dem Studentenwerk mitteilen,
dass ich kein größeres Vermögen besaß bzw. soll ich darauf warten, bis die Staatsanwaltschaft das klärt, um die vielen Saldenbescheinigungen nicht aus meiner Tasche bezahlen zu müssen?
Ich weiß wirklich nicht, was ich tun soll.
(Name der Ratsuchenden liegt us vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrte Ratsuchende,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Regelmäßig erwecken Zinseinkünfte von BAföG-Beziehern Misstrauen, wenn sie eine bestimmte Höhe überschreiten. Üblicherweise setzt dieses Misstrauen bei einem Zinsertrag ab 100-. Euro jährlich ein, denn wenn man einen üblichen Zinssatz von 2,00% annimmt, liegt einem Zinsertrag von 100-. Euro ein entsprechender Anlagebetrag von 5.000-. Euro zugrunde. Haben Sie im Jahr gar 200 Euro Zinsgewinn erzielt, wird das BAföG-Amt Anlass zu Nachforschungen sehen.
 
Sie sollten daher die angeforderten Saldenbescheinigungen unbedingt vorlegen, auch wenn dies für Sie mit Kosten und Aufwand verbunden sein sollte. Es steht hier nämlich unter Umständen der Vorwurf eines nach § 263 StGB strafbaren Leistungsmissbrauchs im Raume. Fälle von Leistungsmissbrauch werden aber schon lange nicht mehr als Kavaliersdelikte behandelt. Sie sollten die Angelegenheit daher durchaus ernst nehmen und es nicht zur Abgabe an die Staatsanwaltschaft kommen lassen.
 
Ich hoffe, Ihnen einen anmgemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt