Vermittlungsgutschein 


Meine Frage:

 

Ich lebe in Deutschland mit meiner Frau seit Juli 2010. Wir kommen beide aus Ungarn. Ich arbeite jetzt und arbeitete von Anfang an. Meine Frau hat bis Ende Juni studiert. Sie hat ihren Abschluss gemacht und möchte nun arbeiten. Sie hat mehrere Arbeitsangebote gefunden. Es war allerdigns immer ein Arbeitsvermittler, der einen Vermittlungsgutschein genötigt. Wir wohnen in Weil der Stadt, die zuständige Arbeitsagentur ist in Leonberg. Die Administratorin war sehr nett, aber konnte sie nicht helfen: Sie hat gesagt, dass wir nach Stuttgart fahren müssen, da die Universität, an der meine Frau studiert hat nicht anerkannt sei. Darüber hinaus hat sie gesagt, dass meine Frau keinen Vermittlungsgutschein bekommen wird, da sie kein Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Hartz IV hat. Das ist selbst schon enttäuschend. Darüber hinaus hat sie auch gesagt, dass meine Frau wahrscheinlich mehr als einmal nach Stuttgart fahren müsse. Eine Reise kostet hin und zurück 13 EUR mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
 
Wir sind total verzweifelt, und wissen wir nicht was tun: Wir möchten nichts anderes als zu arbeiten. Wir möchten keine staatliche Unterstützung, wir möchten mit unserem Gehalt gut auskommen können. Meine Frau möchte einfach endlich arbeiten. Die Bürokratie hindert sie jedoch ständig.
 
Die Fragen sind:
Was können wir zu tun, um den Vermittlungsgutschein endlich wirklich bekommen zu können?
 
Wie könnten wir die bürokratischen Elemente endlich vermeiden und schließlich den Job für meine Frau bekommen?
 
Wenn sie den Vermittlungsgutschein auf keinen Fall geben werden, welche - sogar juristische, wenn es keine andere Möglichkeit gibt - Möglichkeiten gibt es, dies durchzusetzen?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rachtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Auf der Grundlage von § 421g SGB III haben Bezieher von Arbeitslosengeld, die innerhalb der letzten drei Monate sechs Wochen arbeitslos gemeldet und noch nicht vermittelt sind, einen Rechtsanspruch auf einen Vermittlungsgutschein. Bei Beziehern von ALG II steht die Erteilung des Vermittlungsgutscheins dagegen im Ermessen der Verwaltung. Da Ihre Frau diese Voraussetzungen offensichtlich noch nicht erfüllt, wird sie keinen Vermittlungsgutschein erhalten können. Die Ihnen erteilte Auskunft ist daher zutreffend.

Ihre Frau sollte daher weiterhin die Vermittlungsbemühungen der für sie zuständigen Arbeitsagentur in Anspruch nehmen. Hat sich Ihre Frau - wovon ich ausgehe - bereits arbeitslos gemeldet, so steht ihr - und wenn Sie sie begleiten auch Ihnen - ein Erstattungsanspruch der Fahrtkosten zu (§ 309 Absatz 4 SGB III). Sie müssen hierzu allerdings einen Antrag stellen. Entsprechende Vordrucke erhalten Sie bei der Arbeitsagentur.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt