Rückzahlung von Kindergeldzuschlägen 


Meine Frage:

 

ich bin Schüler eines Berufskollegs und habe mir für ein Jahr Schülerbafög beantragt. Nachdem die Bafögzahlungen anfingen, haben meine Mutter und ich sofort einen bescheid an das Amt geschickt, wegen der Streichung des Kindergeldzuschlags. Das Amt hat sich aber nichtmehr gemeldet, also gingen wir davon aus, dass das Amt das Geld streicht.
 
Dieses ist aber nie passiert und meine Mutter hat unwissentlich das Geld weiter bezogen ohne das sie es wusste. Jetzt soll sie den Betrag von 1800 Euro nachzahlen, obwohl das Amt wusste,
dass sie den Zuschuss streichen sollten.
 
Ist das rechtlich in Ordnung?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Sind die Kindergeldzuschläge zu Unrecht geleistet worden, können Sie auch rückwirkend zurückgefordert werden. Dass das BAföG-Amt die Mitteilung offenbar nicht an die Familienkasse weitergeleitet hat, steht diesem Rückforderungsanspruch nicht entgegen. Denn grundsätzlich ist hierdurch kein schutzwürdiger Vertrauenstatbestand entstanden, der die Rückforderung nun ausschließen würde.

Immerhin wusste Ihre Mutter selbst, dass ein weiterer Bezug der Zuschläge ausscheidet. Dann konnte sie aber auch nicht darauf vertrauen, dass sie von einer möglichen Rückforderung verschont bleiben würde. Auch der Umstand, dass sie keine Kenntnis von dem weiteren Eingang der Zuschläge auf ihrem Konto hatte, führt zu keiner anderen rechtlichen Bewertung.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt