Pfändung durch Hauptzollamt 


Meine Frage

Ich habe durch meine kurzfristige Selbständigkeit, Schulden in Höhe von 3800 € bei der Rentenversicherung. Durch das Haupzollamt bekam ich jetzt einen Bescheid über die zu vollstreckende Höhe, habe daraufhin Ratenzahlung angeboten, für dieses Jahr monatlich 80€ , ab Januar 2012 monatlich 150€.

Heute bekam ich Post zurück das dies zu wenig ist, ich müsste die Schulden innerhalb eines Jahres abzahlen. Meine Frage, ist dies richtig?

Was kommt jetzt auf mich zu?
Mein Mann ist alleinverdiener, es sind noch drei Kinder zu Hause.
Kann man uns das Auto pfänden(15Jahre alt). Mein Sohn bekommt demnächst seine Ausbildungsversicherung ausbezahlt, der Vertrag läuft auf den Namen meines Mannes, kann man diese pfänden?

Würde mich über eine kurze Mitteilung über einen Hinweis an wenn ich mich wenden kann sehr freuen.


Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Der Vollstreckung durch das Hauptzollamt liegt ein rechskräftiger Bescheid des Rentenversicherungsträgers zugrunde. Die eigentliche Entscheidung über eine mögliche Ratenzahlung liegt nicht bei dem Hauptzollamt, das nur die Vollstreckung durchführt, sondern bei der Rentenversicherung. Sie sollten daher noch einmal unter ausführlicher Schilderung Ihrer familiären Situation und der finanziellen Belastungen unmittelbar den Rentenversicherungsträger anschreiben und um Einräumung von Ratenzahlung bitten.

Pfändungsmaßnahmen drohen nicht, wenn der PKW nicht in Ihrem Eigentum steht. Steht er in Ihrem Eigentum, kommt auch dann keine Pfändung in Betracht, wenn von der Pfändung kein Überschuss zu erwarten ist. Davon dürfte bei einem 15 Jahre alten PKW ausgegangen werden. Auch die Ausbildungsversicherung zugunsten Ihres Sohnes unterliegt nicht dem Pfändungszugriff, denn diese läuft auf den Namen Ihres Mannes. Ihr Mann hat aber grundsätzlich nicht für Ihre Schulden einzustehen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt