Meine Frage:
Können Sie mir mitteilen, was für Ansprüche auf Unterhalt und Lebenskosten, sowie Studium eine aserbaidschanische, alleinerziehnde Mutter hat, deren 2 Kinder in Deutschland geboren wurden. Eine der Töchter ist gerade 11 Jahre alt, die andere ist 14.
Was von den folgenden Kosten kann ihr bezahlt werden:
- Wohnung
- Miete
- Versicherungen
- Lebenskosten
- Kosten für das Lernen und das Studium beider Töchter
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Ohne nähere Angaben zu Ihrem aufenthaltsrechtlichen Status und zu Ihren persönlichen Umständen kann zu Ihrem Anliegen keine abschließende Einschätzung erfolgen. In Betracht käme grundsätzlich ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) für Sie und Ihre Kinder.
Ausländer können ALG II erhalten, wenn sie die aufenthaltsrechtliche Erlaubnis zur Aufnahme einer Beschäftigung haben oder die Erteilung grundsätzlich möglich wäre. Ausländer können auch dann zum Leistungsbezug berechtigt sein, wenn sie sich als Geduldete, Flüchtlinge oder politisch Verfolgte in Deutschland aufhalten. Asylbewerber sind dagegen vom Bezug ausgeschlossen, denn sie erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Sie sollten zur Abklärung sämtlicher Fragen die für Sie zuständige örtliche ARGE (Jobcenter) aufsuchen und dort gegebenenfalls einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt