Dauer des Einbürgerungsverfahrens 


Meine Frage:

 

Vor 2 Tagen habe ich alle Dokumente für die Einbürgerung (Anspruchseinbürgerung) beim Ausländeramt abgegeben.  Auf meine Frage, wie lange es dauert, bis man die Einbürgerungszusicherung 
bekommt, antwortete mr derSachbearbeiter, dass es mindestens 6 Monate dauern würde.  Aber was bedeutet mindestens 6 Monate? 2 Jahre sind auch mindestens 6 Monate.  
  
Gibt es vorgeschriebene Fristen, in denen der Antrag bearbeitet werden muss oder unterliegt es der Willkür der einzelnen Mitarbeiter, die nach der Laune bearbeiten? 
  
Was kann ich unternehmen, damit mein Antrag so schnell wie möglich bearbeitet wird? 
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

 

Sehr geehrter Ratsuchender,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Grundsätzlich ist für die Dauer des Einbürgerungsverfahrens kein fester zeitlicher Rahmen gesetztlich vorgesehen. Die Verfahrensdauer hängt vielmehr von einer Vielzahl von Einzelumständen ab, die in jedem Fall unterschiedlich ausfallen können. 
 
Nach Eingang des Einbürgerungsantrages muss die Ausländerbehörde zur Vorbereitung einer abschließenden Entscheidung eine Vielzahl von Informationen zusammentragen. Hierzu werden bei unterschiedlichsten weiteren Behörden und Stellen Auskünfte eingeholt, etwa, ob der Betreffende jemals strafrechtlich in Erscheinung getreten ist oder ob er Sozialleistungen bezieht. Je nach der Dauer der Reaktionszeit der hiermit zusätzlich befassten Behörden kann das Einbürgerungsverfahren sich deshalb ohne weiteres bis zu sechs Monaten, bei höherem Klärungsbedarf auch länger hinziehen. Mit Behördenwillkür hat dies nichts zu tun. 
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt