Meine Frage:
Ich hab mich im März arbeitssuchend gemeldet. 3 Wochen später hab ich auch eine Einladung zum Termin bekommen, bei dem ich meine Unterlagen abgegeben habe (Antrag usw ). Es hatte nur die erweiterte Meldebescheinigung gefehlt und das Schreiben vom Vermieter, was ich aber nachträglich per Post an das Amt geschickt habe. Das war schon im April! Nichts ist bis heute passiert.
Jetzt hab ich schon zweimal um einen Rückruf gebeten ich bekomme kein neuen Termin!In der Post ist auch nichts und langsam aber sicher bin ich echt mit meinem Latein am Ende und mir fehlen die zwei Monate an Geld! Was kann ich machen?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Haben Sie Ihren Antrag bereits im März gestellt, und haben Sie die übrigen Unterlagen im April beigebracht, ist nicht nachvollziehbar, weshalb Ihnen die beantragten Leistungen nicht bewilligt werden. Auf diese haben Sie nämlich einen Rechtsanspruch, soweit Sie - wovon auszugehen ist - die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.
Sie sollten vor diesem Hintergrund den zuständigen Sachbearbeiter schriftlich auffordern, Ihren Antrag unverzüglich abschließend zu bearbeiten und die Ihnen zustehenden Leistungen an Sie zur Auszahlung zu bringen. Weisen Sie in dem Schreiben darauf hin, dass Sie sämtliche angeforderten Unterlagen bereits vor Monaten vorgelegt haben und auf die Leistungen zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes dringend angewiesen sind. Deuten Sie darüber hinaus an, dass Sie sich bei weiterer Verzögerung der Entscheidung an die vorgesetzte Stelle des Sachbearbeiters wenden werden.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt