Anrechnung von Erbe 


Meine Frage zu Pflichtteiilberechtigter beim Erbe

Laut einem Testament bin ich Pflichtteiilberechtigter und stehe im Moment im ALGII-Bezug.
Wie wird das von der Arge gehandhabt?

Handelt es sich um Einkommen oder Vermögen?
Gibt es Freibeträge?
Wenn ja. In welcher Höhe?

Muss ich mich wenn es als Einkommen gewertet wird selbst kranken versichern?

Ich hoffe auf eine baldige Antwort und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

 

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

RA-Huettemann.de

Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Die Frage, ob eine Erbschaft als zu berücksichtigendes Einkommen oder als Vermögen zu behandeln ist, wird unterschiedlich beurteilt. Unter Zugrundelegung der jüngst hierzu ergangenen Rechtsprechung gilt eine Erbschaft als eine einmalige Einnahme und damit als Einkommen im Sinne des § 11 SGB II.

Diese einmalige Einnahme wird als Einkommen bis zu zwölf Monate (Dauer des Bewilligungszeitraumes) auf die ALG II-Bezüge angerechnet - unter Berücksichtigung der Absetzbeträge des § 11 b SGB II.  Die Anrechnung soll dabei in jedem Fall so erfolgen, dass dem Leistungsbezieher ein Zahlbetrag und somit auch der Krankenversicherungsschutz erhalten bleibt.

Erst nach Ablauf dieses Anrechnungszeitraumes wäre eine Erbschaft als Vermögen zu berücksichtigen und unter Beachtung der entsprechenden Freibeträge zum Schonvermögen anzurechnen. Der Grundfreibetrag liegt nach § 12 Absatz 2 Nr. 1 SGB II bei mindestens 3.100 Euro für einen Leistungsbezieher. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich dieser Freibetrag erhöhen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt