Meine Frage:
Im Jahr 2006 habe ich von meinem Onkel ein Haus geschenkt bekommen mit der Auflage einer monatlichen Zahlung von 400 Euro bis er Altersruhegeld bzw. Regelrente bekommt. Mittlerweile bezieht er Erwerbslosenrente. Kann ich die Zahlungen einstellen oder gibt es da einen Unterschied zwischen Alterruhegeld und Erwerbslosenrente.
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Ich vermute, Sie meinen mit Erwerbslosenhilfe, dass Ihr Onkel eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht. Diese ist in § 43 SGB VI geregelt und kann bei eingeschränkter oder vollständiger Erwerbsminderung als volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente an den Versicherten geleistet werden.
Die Regelaltersrente ist eine andere Rentenart. Sie ist in § 35 SGB VI verankert. Die Altersrente wird bei Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren an den Versicherten geleistet.
Haben Sie mit Ihrem Onkel daher vereinbart, dass er bis zum Erreichen dieser Regelaltersgrenze und bis zum Bezug der Altersrente 400 Euro monatlich von Ihnen erhalten soll, so sind Sie auch weiterhin zur Zahlung verpflichtet, wenn Ihr Onkel jetzt Ewerbsminderungsrente bezieht.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt