Unangeleinte Hunde in Mietshaus 


Meine Frage:

Ich wohne in Berlin in einem Hochhaus im siebten Stock.

Im Haus wohnen mehrere Mieter mit Hunden die sich auch an die Hausordnung halten, abgesehen von einer Frau. Diese Mieterin hat zwei Hunde die zwar nicht besonders groß sind aber extrem aufdringlich. Die Hunde kommen schon von weitem angelaufen oder laufen durchs Treppenhaus und bellen jeden an. Da ich Angst vor Hunden habe, haben sowohl meine Mutter als auch ich sie unzählige Male gebeten die Hunde anzuleinen was diese allerdings nur bei Lust und Laune tut.

Wir haben uns auch schon bei der Hausverwaltung beschwert aber das hat auch nicht viel gebracht. Sie scheinen zwar mit ihr gesprochen zu haben aber es hat sich nichts geändert. Ich komme jeden Abend ungefähr zu selben Zeit nach Hause, wenn diese Mieterin mit den Hunden auch draußen ist, und ich habe wirklich panische Angst auf sie zu treffen.

Meine Frage ist nun habe ich die Möglichkeit meine Miete zu kürzen, bis die Hausverwaltung etwas tut? Durch Lesen im Internet habe ich auch erfahren, dass ich zur Polizei gehen kann, allerdings schrecke ich noch davor zurück. Ich fürchte da mit diesem Problem nicht ernst genommen zu werden. Ich suche bereits seit längerem nach einer neuen Wohnung weil ich das nicht mehr aushalte, aber im Moment habe ich noch nichts gefunden und muss mich weiter damit herumschlagen.

(Name der Ratuschenden liegt uns vor)

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Ihre Hausverwaltung ist als Vermieter vertraglich verpflichtet, die Halterin der Hunde zur Einhaltung der Hausordnung anzuhalten und sie aufzuforden, die Tiere so zu halten, dass von diesen keinerlei Belästigungen oder gar Gefährdungen anderer Mieter ausgehen. Dies gebietet die jedem Vermieter obliegende Schutzpflicht gegenüber dem Mieter.

Sie sollten vor diesem Hintergrund die Hausverwaltung erneut schriftlich und unter Setzung einer kanppen Frist von drei bis fünf Tagen zur Erfüllung dieser vertraglichen Verpflichtung auffordern. Kündigen Sie in dem Schreiben zugleich an, dass Sie nach fruchtlosem Fristablauf das Ordnungsamt einschalten und zur Durchsetzung Ihrer Rechte zudem einen Rechtsanwalt hinzuziehen werden, dessen Kosten die Hausverwaltung zu tragen hätte.

Eine Mietminderung dagegen kommt gestützt allein auf diesen Umstand noch nicht infrage. Eine Mietminderung wäre möglich, wenn von den Hunden erhebliche Lärm- oder Geruchsbelästigungen ausgehen, die grundsätzlich einen Mietmangel darstellen, der zur Minderung berechtigt. Ob diese Voraussetzungen in Ihrem Fall vorliegen, kann mangels Kenntnis des gesamten Sachverhalts nicht abschließend beurteilt werden. Allerdings hätten Sie ein fristloses Kündigungsrecht, wenn die Hunde aggressiv oder bissig wären und von diesen eine konkrete Gefahr für Sie ausgeht.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt