Gewerbliche Nutzung bei Wohnrammietvertrag 


Meine Frage:

Als Vermieterin habe ich feststellen müsssen, dass ein Mieter für seine gewerbliche Nutzung 2 Wohnräume insges. 35 qm gewerblich nutzt. Der Mieter besitzt zusätzlich einen Gewerberaum von 50 qm. Doch leider benutzt er einen Raum seiner  Wohnung als Büroraum, was ich eventuell noch dulden würde, aber den weiteren großen Wohnraum benutzt er für seine Folienbekleberei. Er beschriftet, bedruckt und druckt großflächige PKW Folien in der Wohung aus, und legt sie dann zum  trocknen aus.


Danach geht er in seinen Gewerberaum und beklebt seine Autos. Im Wohnraummietvertrag steht, dass der der Vertrag für Wohnzwecke geschlossen wird. Eine zusätzliche Vereinbarung ist nicht erfolgt. Wie gehe ich jetzt vor? Kann ich erhöhte Miete
verlangen, kündigen oder anderes tun? Wir sind nicht bereit eine gewerbliche Nutzung im Wohraummietvertrag zu dulden.

(Name der Ratsuchenden liegt uns vor)

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Grundsätzlich kommt es in solchen Fällen auf die Einzelumstände und das Ausmaß der gewerblichen Nutzung der Wohnräume an. Denn selbst wenn in einem Mietvertrag geregelt ist, dass die Räumlichkeiten ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet sind, ist damit nicht jegliche gewerbliche Tätigkeit des Mieters unzulässig, so dass etwa die Nutzung eines Raumes als Büro nicht untersagt werden könnte.

Die Grenze verläuft aber dort, wo die Wohnräumlichkeiten rein gewerblich genutzt werden. Dies wäre - soweit wie in Ihrem Fall eine entsprechende Wohnklausel im Mietvertrag vorliegt - nicht mehr erlaubt und nur mit Zustimmung des Vermieters möglich. Nach Ihren Angaben nutzt der Mieter neben dem Gewerberaum zwei weitere Wohnräume für sein Gewerbe. Inwieweit hierbei von einer reinen Gewerbenutzung der gesamten Wohnung auszugehen ist, kann nicht beurteilt werden, denn dies hängt davon ab, ob es noch weitere Räume in der Wohnung gibt.

Sollte dies nicht der Fall sein, läge ein vertragswidriger Gebrauch der Mietwohnung vor, denen Sie abmahnen könnten. Stellt der Mieter trotz Abmahnung den vertragswidirgen Gebrauch nicht ein, können Sie das Mietverhältnis kündigen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, von dem Mieter für die rein gewerbliche Nutzung der zu Wohnzwecken angemieteten Räumlichkeiten einen Zuschlag zu verlangen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Übernlick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt