Zuverdienst bei Volljährigen Unterhalts 


Meine Frage zum Hinzuverdienst bei Volljährigenunterhalt

ich beziehe Volljährigenunterhalt von meinem Vater.
Da ich aber durch seinen Verdienst keine BaföG bekomme ist es schwer mit dem Geld über die Runden zu kommen. Ich würde mir gerne etwas dazu verdienen.

Dazu meine Frage:
Gibt es eine Höchstgrenze wie viel ich mir zum Unterhalt dazuverdienen darf, oder wird jegliches Einkommen auf meinen Unterhaltsanspruch angerechnet?

 

Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Eigene Einkünfte des Kindes mindern im Regelfall einen bestehenden Unterhaltsanspruch des volljährigen Kindes. Da Sie Studentin sind, gilt folgendes. Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden beträgt nach der maßgeblichen Düsseldorfer Tabelle 670 Euro pro Monat. Erzielen Sie nebenbei einen Hinzuverdienst, so bleiben 90 Euro hiervon zunächst als berufsbedingte Aufwendungen anrechnungsfrei.

Das nach Abzug dieses Freibetrages verbleibende Einkommen würde sodann auf Ihren Unterhaltsbedarf angerechnet werden. Würden Sie zum Beispiel einen Nebenverdienst von 400 Euro erzielen, so würden hiervon zunächst die 90 Euro berufsbedingte Aufwendungen in Abzug zu bringen sein. Die restlichen 310 Euro würden auf Ihren Bedarf angerechnet mit der Folge, dass - bei einem monatlichen Unterhaltsbedarf von 670 Euro - 360 Euro an Unterhalt noch abzudecken wären. Hiervon wären sodann noch der auf Ihren unterhaltsverpflichteten Vater entfallende anteilige Kindergeldbetrag über 92 Euro abzuziehen, der ja unmittelbar an Sie ausgezahlt wird. Ihr Vater müsste dann noch 268 Euro an Unterhalt an Sie zahlen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt