Meine Frage:
Ich habe folgende Frage: Kann man sich von seinem Vater scheiden lassen (bin volljährig)?
Ich würde das gerne machen um später, wenn er alt ist, nicht für ihn finanziell aufkommen zu müssen. Ich habe schon seit 12 Jahren keinerlei Kontakt zu ihm, er kümmert sich nicht hat kein Interesse und zahlte auch keinen Unterhalt. Er hätte es machen müssen, hat sich aber immer
wieder davor gedrückt, indem er seine Wertsachen hat verschwinden lassen etc. Gepfändet werden konnte nichts und ich sehe nicht ein für ihn finanziell verantwortlich gemacht zu werden.
(Name der Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Grundsätzlich sieht unsere Rechtsordnung keine Möglichkeit vor, sich von einem Elternteil rechtlich loszusagen. Die Unterhaltspflicht zwischen den Verwandten gerader Linie besteht ebenso kraft gesetzlicher Anordnung wie das gesetzliche Erbrecht und das Pflichtteilsrecht.
Allerdings macht das Gesetz von diesen Grundsätzen auch Ausnahmen. So sieht beispielsweise § 1611 BGB vor, dass der Unterhaltsanspruch bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen beschränkt ist oder auch ganz entfallen kann. Das ist etwa dann der Fall, wenn der Unterhaltsberechtigte selbst seine Unterhlatspflicht - wie in Ihrem Fall - gröblich vernachlässigt hat.
Im Übrigen hätten Sie im Unterhaltsfalle gegenüber Ihrem Vater einen Selbstbehalt von mindestens 1.500 Euro, der sich bei Bestehen eigener Unterhaltsverpflichtungen Ihrerseits noch deutlich erhöhen würde.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt