Einfluss von Erbschaft auf Unterhalt 


Meine Frage zu Unterhaltsverpflichtung bei Erbe

Ich beziehe Volljährigenunterhalt von meinem Vater, welches ich aber auch einklagen musste. Nun habe ich dieses Jahr von meinen Großeltern geerbt. Mich würde interessieren, ob dieses Erbe einen Einfluss auf meinen Unterhaltsanspruch hat, bzw welche "Freigrenzen" es da gibt.

Ich würde mich freune, wenn Sie mir da weiter helfen könnten.


Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Soweit Ihnen eine Erbschaft zugefallen ist, zählt diese zu Ihrem Vermögen. Grundsätzlich sind unterhaltsberechtigte Kinder aber nicht verpflichtet, ihren Vermögensstamm zu verwerten. Die Erbschaft kann daher grundsätzlich die in der Person Ihres Vaters bestehende Unterhaltspflicht nicht mindern oder gar beseitigen.

Abweichendes würde nur dann gelten, soweit Sie aus dem ererbten Vermögen nun regelmäßig und wiederkehrend Einkünfte - etwa solche aus Zinsanlagen oder sonstigen Wertpapieren - beziehen würden. Derartige Einkünfte können grundsätzlich Ihren Unterhatsbedarf entsprechend mindern und wären auf die Unterhaltszahlungen Ihres Vaters anzurechnen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt