Meine Frage:
Die neue Ehefrau meines Ex- Mannes ist selbstständig, mein Ex bezieht Berufsunfähigkeitsrente. Beide werden steuerlich zusammen veranlagt. Jetzt ist eine Betriebsprüfung vor Ort. Mein Exmannn war bis Juni d.J. bei 2 unserer gemeinsamen Kinder unterhaltspflichtig,beide sind volljährig und waren bis Juni in einer Ausbildung/Studium.
Jetzt teilte er mir Daten über Beschäftigungen durch Nebenjobs und bezahlte Praktika meiner Kinder mit,incl.der genauen Zeiträume der Nebentätigkeiten. Die für die Kinder zuständigen Finanzämter liegen in ganz unterschiedlichen Städten. Meine Frage. ist es möglich und legal, dass diese Informationen an den Vater weitergegeben werden,ohne die erwachsenen Kinder vorher zu informieren?
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Grundsätzlich gilt zunächst, dass Verwandte in gerader Linie einander verpflichtet sind, auf Verlangen über ihre Einkünfte und ihr Vermögen Auskunft zu erteilen, soweit dies zur Feststellung eines Unterhaltsanspruchs oder einer Unterhaltsverpflichtung erforderlich ist. Über die Höhe der Einkünfte sind auf Verlangen Belege, insbesondere Bescheinigungen des Arbeitgebers, vorzulegen. Soweit diese Voraussetzungen vorliegen, war der Kindsvater daher auch zunächst berechtigt, Auskunft von den Kindern zu verlangen.
Allerdings waren die Finanzämter nicht so ohne weiteres befugt, die Daten dem Kindsvater zu übermitteln. Eine Rechtsgrundlage hierfür kann allenfalls § 89 AO sein, wenn an der Mitteilung der Daten ein besonderes Interesse seitens des Vaters glaubhaft dargelegt worden sein sollte.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt