Meine Frage:
Wir (mein Mann und ich) möchten gerne ein Kind aus Russland adoptieren. Wir gehen nicht über den Freie Träger, sondern wir haben mit dem Jugendamt und der zentralen Landesadoptionsstelle zu tun. Wie haben ein Paar Fragen:
- Wer unterliegt der Psychologischen Begutachtung? (wir sind nicht süchtig und nicht vorbestraft).
- Wie lange kann die Erstellung eines Sozialberichtes dauern?
- Dürfen wir den Sozialbericht selbst nach Russland bringen?
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Im Rahmen einer Adoptionsbewerbung prüft die Adoptionsvermittlungsstelle vor allem, ob die Bewerber den besonderen Bedürfnissen eines Adoptivkindes gerecht werden können. Im Falle eines ausländischen Adoptivkindes ist dabei insbesondere zu berücksichtigen, dass dem Kind der Übergang und die Eingewöhung in eine fremde Kultur und Gesellschaft ermöglicht werden muss.
Hierbei spielen zahlreiche Aspekte und Faktoren eine Rolle, die bei der Eignungsprüfung beleuchtet werden, wie die Erziehungsvorstellungen der Bewerber, die Motivation für die Adoption, aber auch die wirtschaftlichen Verhältnisse. Sie müssen davon ausgehen, dass zur Feststellung dieser Tatsachen Sie beide im Rahmen der Eignungsprüfung befragt werden. In jedem Fall positiv ist für Sie der Umstand, dass Sie bisher weder mit dem Gesetz in Konflikt gekommen sind noch Suchtmittelabhängigkeit gezeigt haben.
Die umfangreichen Feststellungen im Rahmen der Eignungsüberprüfung ziehen sich üblicherweise über einen Zeitraum von etwa sechs Monaten hin. Dabei kommt es zu mehreren Beratungsgesprächen mit den Bewerbern sowie mindestens einem Hausbesuch. Nach Abschluss der Ermittlungen wird der Sozialbericht erstellt. Dieser wird grundsätzlich nicht an die Bewerber ausgehändigt. Allerdings werden Sie über den Ausgang der Eignungsprüfung durch die Adoptionsvermittlungsstelle unterrichtet.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt