Meine Frage:
Mein Problem ist, dass mein Hund des Mordes beschuldigt wird. Er habe im März, auf dem Grundstück der Nachbarn, den Hund eines Freundes der Nachbarn zu Tode gebissen. Polizeilich gesehen, ist alles geklärt, wir haben eine Strafe von 44€ wegen “Nicht an der Leine” bezahlt. Jetzt wollen die Nachbarn natürlich Schadensersatz von 500€, wenn wir diese nicht bezahlen, wollen sie aufs Gericht gehen. Allerdings sind wir fest davon überzeugt, dass es unser Hund nicht war, sondern der Hund der Nachbarn, denn dieser ist aggressiv, er hat schon öfters unseren Hund angefallen. Nur leider, will die Nachbarin gesehen haben, wie unser Hund den Hund des Freundes totgebissen habe.
Hätten wir eine Chance vor Gericht?
Denn es ist komisch, unser Hund spielt mit Mäusen, Katzen und sogar mit dem Hund von den Nachbarn kommt er gut aus. Und, kurz nachdem der Hund tot war, die Nachbarin zur Polizei ging (die parkte weiter unten) ging sie MIT ihrem Hund an unserem Haus vorbei, obwohl mein Hund draußen UN-ANGELEINT vor der Haustüre lag. Ich meine, wie kann man mit dem eigenen Hund an einen Hund vorbeigehen, der vor 5 Minuten einen Hund totgebissen hat? Wohl nur, wenn es dieser nicht war oder?
Hätten wir eine Chance vor Gericht? Oder sollten wir das Geld einfach bezahlen? (Sind doch 500€)
(Name der Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Soweit die Nachbarn gegen Sie einen Schadensersatzanspruch geltend machen, müssen diese auch sämtliche Voraussetzungen eines solchen Anspruchs darlegen und unter Beweis stellen.Das bedeutet, dass die Nachbarn im Einzelnen nachweisen müssen, dass Ihr Hund auch tatsächlich den anderen Hund angefallen und totgebissen hat. Nach den Regeln der Beweislastverteilung ist es so, dass immer den Anspruchsteller die Pflicht trifft, sämtliche Tatsachen vorzutragen und auch nachzuweisen, die seinen Anspruch rechtfertigen.
Will also die Nachbarin gesehen haben, dass Ihr Hund den anderen Hund totgebissen hat, so muss dies im Rahmen einer möglichen Gerichtsverhandlung auch unter Beweis gestellt werden. Wenden Sie zum Beispiel ein, dass Ihr Hund in der fraglichen Zeit vor der Haustür lag, so ist dies grundsätzlich ein Tatsachenvorbringen, das die Behauptung der Nachbarin entkräften kann. Dann wäre es wiederum an der Nachbarin, weitere Tatsachen vorzutragen oder weitere Zeugen zu benennen, die den behaupteten Vorfall bestätigen können.
Gelingt Ihrer Nachbarin dieser Nachweis vor Gericht nicht, wird Sie mit Ihrem Schadensersatzanspruch abgewiesen. Von keinem Beweiswert ist in diesem Zusammenhang im Übrigen die Tatsache, dass Sie ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen den Leinenzwang zahlen mussten. Denn allein dieser Umstand beweist nicht, dass Ihr Hund auch das andere Tier totgebissen hat.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt