Meine Frage zu einer Anzeige wegen angebliche Verletzung durch unseren Hund
Hallo,
am XX.XX.XXXX ist unsere XX jährige Tochter mit unserem Pflegehund „Gassi“ gegangen. Als unser Hund (ein Westhighlandterrier-Mix, ca. 2 Jahre, 5 Kg, Rüde) einen Hund (Rottweiler, ca.3 Jahre, 40 Kg, Hündin) unserer Nachbarn erblickte, riss er sich von der Leine los und rannte , schwanzwedelnd, zu dieser hin um zu spielen. Beide kannten sich. Der Nachbar sah unseren Hund kommen und begann sofort wie ein Fußballspieler nach diesem zu treten, wobei er auch mehrmals traf. Die Hündin vom Nachbarn bellte nur, sah die Situation aber auch nicht als bedrohlich an, da sie ja sonst Abwehrreaktionen gezeigt hätte. Als unsere Tochter angerannt kam um unseren Hund hochzunehmen, griff der Nachbar ihn im Nacken im Fell und warf ihn gegen einen Laternenmast.
Unser Hund hat sich dabei jedoch nicht ernsthaft verletzt. Unsere Tochter entschuldigte sich bereits und sagte dem Nachbarn das doch Garnichts schlimmes passiert sei, der einzige der etwas hätte abbekommen müssen wäre unser Hund. Er sagte, das ihm dieser Umstand egal sei, er Angst um seinen Hund hatte (Unser Hund 5 Kg à sein Hund
40 Kg) und wir schon sehen werden was wir davon haben werden. Des Weiteren prophezeite er uns eine hohe Schadensersatzforderung. Er ist nun wohl zum Arzt gegangen und hat sich schwere Biss- und Kratzwunden attestieren lassen, die jedoch gar nicht zu sehen waren. Kann man einem Hund einen Vorwurf machen, wenn er im Nacken im Fell hochgezogen wird, das er sich dann wehrt oder es eventuell in dieser Situation zu Kratzern durch die Pfoten kommt? Was jedoch gar nicht passiert ist!
Die Vorgeschichte ist, das anfangs eine freundschaftliches Verhältnis zu diesen Nachbarn bestand und es aus uns unerfindlichen Gründen zu einem „Nachbarschaftskonflikt“ geworden ist. Wir werden mittlerweile von diesen Nachbarn auf offener Straße beleidigt. Türen werden einem vor der Nase zugeworfen, Steine werden von innen vor die Tür gelegt, der Briefkasten demoliert, unser Roller demoliert. Bis dato haben wir versucht darauf nicht zu reagieren und diese Nachbarn nicht zu beachten. Als wir uns dann den Hund zu Pflege geholt haben, wurde gleich von dem Nachbarn verbreitet unser Hund hätte ansteckende Krankheiten usw. Aus unserer Sicht ist dies ein weiterer Versuch uns zu beleidigen. Als wir noch ein freundschaftliches Verhältnis hatten, prallten sie oft damit wen sie schon alles verklagt haben und es ihnen Spaß macht. Wir haben bis dato jedoch keine Hunderechtschutzversicherung abgeschlossen, jedoch eine Hundehaftpflicht. Auf eine Anzeige der Nachbarn haben wir bereits mit einer Gegenanzeige reagiert. Das Ordnungsamt wollte den Hund zum Wesenstest vorladen, hat dies jedoch bereits telefonisch abgesagt, da sie keinen Anlass sahen diesen Hund zu testen.
Wie sollen wir uns nun in dieser Situation weiter verhalten? Was können wir tun?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Ihrem Nachbarn könnte ein Schadensersatzanspruch gegen Sie als Halter des Hundes zustehen, soweit dem Nachbarn entsprechende ersatzfähige Schäden durch Ihren Hund entstanden sind (§ 833 BGB). Allerdings muss der Nachbar sämtliche der angeblich erlittenen Schäden auch unter Beweis stellen. Es muss sich folglich aus dem ärztlichen Attest unmissverständlich ergeben, dass die behaupteten Bisswunden und Kratzer auch unmittelbare Folge des geschilderten Ereignisses sind. Daran bestehen aber schon begründete Zweifel, wenn - wie Sie vortragen - keinerlei Biss- oder Kratzspuren zu sehen waren, nachdem sich der Vorfall zugetragen hatte.
Entscheidend ist jedoch der Umstand zu berücksichtigen, dass der Nachbar durch sein Verhalten erst Anlass gegeben hat zu möglichen Abwehrreaktion Ihres Hundes. Wenn er das Tier am Nacken packte und es anschließend gegen den Masten schleuderte, hat er selbst die Ursache dafür gesetzt, dass der Hund - seinem natürlichen Schutzinstinkt folgend - sich verteidigt.
Zu diesem Verhalten bestand jedoch objektiv kein Grund, denn Ihr Hund ist offensichtlich nicht in aggressiver Grundstimmung auf den Nachbarhund zugelaufen, sondern wollte erkennbar mit diesem spielen. Zudem ist Ihre Tochter sogleich hinzugeeilt, um den Hund aufzunehmen. Unter diesen Bedingungen wird man deshalb schon an einer schadensbegründenden Aufsichtspflichtverletzung erhebliche Zweifel haben müssen.
Vielmehr hat der Nachbar - soweit denn tatsächlich die behaupteten Schäden bei ihm eingetreten sind - diese selbst zu tragen. Aber selbst wenn man entgegen der hier vertretenen Ansicht eine Tierhalterhaftung annehmen wollte, würde sich der Nachbar jedenfalls einen hohen Mitverschuldensanteil anrechnen lassen müssen.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt