Ausgleichsansprüche nach Trennung 


Meine Frage:

Ich habe mich nach 9 Jahren Beziehung von meinem Ex-Freund getrennt. Wir haben davon 6 Jahre zusammen gelebt und 4 Jahre zusammen gearbeitet.
Der Mietvertrag lief ganz allein auf Ihn. Es wurde mündlich ausgemacht, dass er die Kosten für Miete und Nebenkosten trägt (inkl. Nachzahlung) und ich für Strom (inkl.Nachzahlung) und Hausratversicherung. Dafür habe ich weniger bei ihm verdient - sozusagen mein "Taschengeld" von dem ich meine persönlichen Dinge und Rehcnungen zu begleichen hatte.

Bei gemeinsamen Anschaffungen wurde es so gehandhabt, dass wir uns Geld zu Weihnachten und Geburtstag gewünscht haben und alles in einen Topf geworfen wurde und die Dinge davon bezahlt.

Des Weitern hatte ich im September bei meinem Auto einen Motorschaden, wo er den Großteil der Reparatur bezahlt hat und den Anteil hat er mir nach der Trennung erlassen. Auch hier gibt es nix schriftliches. Die Rechnung habe ich, sie wurde bar bezahlt. Auch kann man nicht anhand von Abhebungen vom Konto nachweisen, dass er mir die Summe gegeben hat, da man so einen hohen Betrag nicht auf einmal abheben kann. Die Reparatur betrug knapp 1.600 € wovon ich knapp 400 € selber bezahlt habe.

Dann hatte er von seinen Eltern ein Haus bekommen, was wir drei Jahre mühevoll entkernt und entmüllt und saniert haben. Auch hier habe ich nach der Trennung keinerlei Forderungen gestellt für meine Arbeitsleistung. Des weiteren steckt auch hier ein Teil meines Weihnachts- und Geburtstagsgeldes drinne.

Im November 2010 bin ich ausgezogen. Da ich kein großes Theater wollte, habe ich nur meine persönlichen Sachen mitgenommen und ihm den Rest gelassen und keiner lei Forderungen gestellt.

Er ist selber dieses Jahr im Frühjahr aus der Wohnung ausgezogen in sein Haus.
Er hat einen Maler bestellt, der die Wohnung renoviert hat. Alles auf seinen Namen und seine Rechnung.

So jetzt fordert er von mir die Hälfte der Malerkosten, meinen Anteil zur Nebenkostennachzahlung für 2010 und das Geld für die Autoreparatur.

Wie gesagt, es gibt nix schriftliches, keine Zeugen die irgendwas belegen können (es sei denn er kauft sich welche, denn das traue ich ihm zu - soweit kenne ich ihn nach der langen Zeit).
Er will per Anwalt nun das Geld eintreiben. Welche Chancen hat er? Welche rechtliche Grundlage habe ich?

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Nach neuerer Rechtsprechung können nach Beendigung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft Ansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung, nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage sowie gesellschaftsrechtliche Ausgleichsansprüche in Betracht kommen. Dies ist möglich, soweit mit wesentlichen Beiträgen des ausgleichsberechtigten Partners ein Vermögenswert von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung geschaffen wurde, Der praktisch wichtigste Fall ist der gemeinschaftliche Erwerb einer Immobilie.

Handelt es sich dagegen um Gefälligkeiten oder Beistandsleistungen, wie sie in einer Lebenspartnerschaft üblich sind, erfolgt kein Ausgleich nach Trennung. Sämtliche wechselseitigen Leistungen, die das tägliche Zusammenleben ermöglichen, unterliegen keinem Ausgleich. Das gilt auch dann, wenn diese Leistungen nur oder überwiegend von einem Partner erbracht worden sind.

Nach diesen Grundsätzen hat Ihr Ex-Freund hinsichtlich seines finanziellen Beitrags zu der Reparatur des PKW nichts von Ihnen zu fordern. Hierbei handelt es sich um einen typischen Fall der nicht auszugleichenden Unterstützung des Partners. Auch an den Malerkosten kann er Sie nicht beteiligen, denn Sie waren keine Mietvertragspartei, und Sie sind demzufolge auch nicht verpflichtet, die Renovierungskosten mitzutragen.

Allenfalls beanspruchen kann er von Ihnen die anteilige Übernahme der Nachzahlung für 2010, dies aber auch nur bis zu Ihrem Auszug im November 2010. Denn bis zu diesem Zeitpunkt haben Sie schließlich in der Wohnung gelebt, so dass Sie auf der Grundlage Ihrer Absprache die Kosten zu tragen hätten. Aber auch diese Forderung wird Ihr Ex-Freund nicht durchsetzen können, wenn er diese Vereinbarung nicht auch unter Beweis stellen kann. Da keine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen wurde, müsste er die Übernahme dieser Kosten durch Sie auf andere nachweisen. Gelingt ihm dies nicht, müssen Sie auch nicht zahlen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt