Meine Frage zur Staatsangehörigkeit nach Geburt
Bin eine lettische Staatsbürgerin(Lettland) und wohne seit 5 jahren in Deutschland.
Im September 2011 bekomme Ich ein Kind. Mit dem Vater des Kindes bin nicht verheiratet. Der Vater des Kindes ist ein Deutscher. Eine etwaige Vateschaftsanerkennung ist bereits vorhanden.
Nun Wollte ich fragen, ob nach der Geburt, mein Kind eine deutsche Staatsangehoerigkeit erhalten wird, was werde ich in diesem Fall für einen Aufenthaltstitel erhalten?
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Soweit eine wirksame Vaterschaftsanerkennungserklärung seitens des deutschen Vaters vorliegt, erwirbt das Kind mit der Geburt nach § 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes die deutsche Staatsangehörigkeit.
Als Mutter des Kindes wird Ihnen sodann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 28 Absatz 1 Nr.3 Aufenthaltsgesetz erteilt werden.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt