Meine Frage zur Wohlverhaltensperiode eines Regelinsolvenzverfahrens
Ich bin in der Mitte der 6-jährigen Wohlverhaltensperiode eines Regelinsolvenzverfahrens und habe ein Handelskonto.
Wie werden Kontostand und Gewinne behandelt ?
Gibt es eine Möglichkeit, eine Gläubigerversammlung zu beantragen, wo ich einen Vorschlag einbringen kann, einen angemessenen Teil der Börsengewinne nach Steuern an die Gläubiger abzuführen, wobei dies sogar mehr sein kann als ich normaler weise zahlen müsste? Im Gegenzug erbitte ich um Erhalt der Kontoeinlage, um künftige Gewinne und Zahlungen an die Gläubiger gewährleisten zu können. Auch dann ,wenn der Kontostand die Gesamtforderungen übersteigen sollte (500000 €).
Sollte allerdings der Kontostand nach Zahlung aller Steuern auf die Gewinne den doppelten Betrag der Restforderungen übersteigen, so wäre ich bereit, die Restforderungen auf einmal zu bezahlen. Sollten zum Zeitpunkt der Restschuldbefreiung noch Forderungen bestehen und man sieht, dass das Handelskonto offenbar noch weitere Gewinne produziert, kann ich dann die Restschuldbefreiung abschmettern und mich mit den Gläubigern auch außergerichtlich einigen?
Kann das Konto privat bleiben, oder macht eine Firma Sinn, die als Gesellschaft fungiert, die Rückzahlung an die Gläubiger zu managen. Auch, um die Kapitaleinlage zu schützen.
Antwort von Rechtsanwalt Hüttemann

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Zu buchführungstechnischen und steuerlichen Sachverhalten kann keine Aussage im Rahmen dieses juristischen Beratungsmediums getroffen werden.
Ansonsten besteht durchaus die Möglichkeit, mit Ihren Gläubigern eine Vereinbarung abzuschließen, wie Sie Ihnen vorschwebt. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Insolvenzverwalter, der Ihre Vorschläge den Gläubigern übermitteln wird. Sind Insolvenzverwater und Gläubiger einverstanden, steht der Umsetzung Ihrer Idee nichts im Wege.
Soweit sich zeigen sollte, dass Sie ausreichende Gewinne erzielen, ist es im Übrigen auch möglich, dass Sie sich mit Ihren Gläubigern einigen und das Insolvenzverfahren dann eingestellt wird, so dass es auch keiner Restschuldbefreiung mehr bedarf.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt