Volle Lohnzahlung bei angemeldeter Kurzarbeit 


Meine Frage:

 

Meine Frage bezieht sich auf das Kurzarbeitergeld, sowie auf die Klärung auf Anspruch von Gehaltszahlungen sowie die Abführung von Beiträgen an die Sozialversicherungen.
 
Ich habe in einem kleinen Unternehmen im Februar 2009 angefangen. Direkt zu beginn meines Arbeitsverhältnisses klärte mich mein Arbeitgeber auf, dass er für sechs Monate Kurzarbeit beantragt habe und auch ich zunächst daran teilnehmen sollte. Es ergab sich jedoch recht schnell, dass ich die Kurzarbeit nicht nutzen würde sondern meinen Job in Vollzeit ausüben würde.
 
Somit müsste mir meiner Meinung nach, trotz Kurzarbeit das volle Gehalt zustehen, da ich ja auch voll gearbeitet habe. Mein Chef bat mich dennoch auf meinem Stundenzettel deutlich weniger Stunden anzugeben. Er bot mir an mir zunächst unabhängig von meiner Gehaltsabrechnung monatlich 900,00 EUR auszuzahlen wenn ich weniger Stunden auf meinem Stundenzettel eintrage und mir dann, bei späterer Besserung der Auftragslage 200,00 EUR für jeden Monat den ich Kurzarbeit angab nachzuzahlen. Somit hätte ich also pro Monat 1.100 EUR ausgezahlt bekommen,
was damit leicht über meinem eigentlichen Gehalt (ohne Kurzarbeit) liegen würde. Ich ließ mich auf diese mündliche Abmachung ein. Die Kurzarbeit wurde jedoch dann immer wieder verlängert.
 
Mein Bitten um eine Gehaltserhöhung, da mein Chef sich durch mein fehlerhaftes ausfüllen das Stundenzettels illegal bereichern konnte, stimmte er zwar mündlich zu, wollte dies jedoch erst nach Beendigung der Kurzarbeit machen. Die Kurzarbeit hielt zwei Jahre an, darauf hin, teilte mein Chef unserem Steuerbüro schriftlich mit, das ich bis ende Januar 2011 in Form von Überweisungen und Barzahlung vollständig ausgezahlt wurde und dies bitte in der Buchhaltung berücksichtigt werden sollte.
 
Ab nun wird es kompliziert:
Wenn ich alle Zahlungen zusammen addiere, die ich in der Zeit vom 01.02.2009 bis heute erhalten habe, und die mir laut Gehaltsabrechnung zustehenden Zahlungen in Abzug bringe, habe ich eine Überzahlung von ca. 3.000 EUR erhalten.
 
Wenn ich alle Zahlungen zusammen addiere die ich in der Zeit vom 01.02.2009 bis heute erhalten habe, und die mir gemäß tatsächlicher Arbeitszeit (welche nicht angegeben wurde) zustehender Zahlungen in Abzug bringe, fehlen mir ca. 7.500 EUR an Gehaltszahlungen.
 
Wenn ich alle Zahlungen zusammen addiere die ich in der Zeit vom 01.02.2009 bis heute erhalten habe, und das mir gemäß der Abmachung zwischen meinem Chef und mir zustehenden Gehalt (900 EUR + 200 EUR) in Abzug bringe, fehlen mir ca. 9.500 EUR an Gehaltszahlungen.
 
Da mein Chef bisher keine Möglichkeit gefunden hat mich entsprechend auszuzahlen und mich seit Monaten vertröstet deswegen und auch das aktuelle Gehalt nicht regelmäßig und vollständig kommt, frage ich mich, ob ich eine Möglichkeit habe die fehlenden Zahlungen einzuklagen. Jedoch steht die Firma kurz vor der Insolvenz und die Erfolgsaussicht ist daher schlecht. Besteht
evtl. auch die Möglichkeit die Klage gegen meinen Chef privat zu richten so das ich mein Geld durch eine seiner anderen Firmen in der Schweiz bekommen kann?
 
Und wie sieht es mit den nicht gezahlten Steuern, evtl. Sozialversicherungsbeiträgen durch Kurzarbeit und den zu unrecht bezogenen Kurzarbeitergeld aus. Müsste ich evtl. mit einer Anzeige rechnen und mein erhaltenes Geld zurück zahlen?
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Sehr geehrter Ratsuchender,
 
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
 
Von rechtlichen Schritten - also der Erhebung einer Lohnklage - kann ich Ihnen nur abraten. Nach Ihrer Schilderung hat Ihr Arbeitgeber nämlich Kurzarbeit angemeldet und hierfür entsprechende Zuschüsse von der Arbeitsverwaltung erhalten. Zugleich hat Ihr Arbeitgeber Sie Vollzeit arbeiten lassen und Sie zudem aufgefordert, auf den Stundenzetteln gleichwohl weniger Arbeitsstunden anzugeben. 
 
Unter diesen Bedingungen besteht Grund zu der Annahme, dass sich Ihr Arbeitgeber die für die Kurzarbeit bestimmten Zuschüsse erschlichen hat. Das Vorgehen Ihres Arbeitgebers kann daher grundsätzlich eine strafbare Handlung darstellen. 
 
Da Sie aber von diesen Vorgängen Kenntnis hatten - denn Sie haben auf den Stundenzetteln wissentlich weniger Stunden angegeben, als Sie tatsächlich geleistet haben - , könnten Sie sich ebenfalls strafrechtlich erheblichen Vorwürfen ausgesetzt sehen, wenn die Vorkommnisse tatsächlich bekannt werden sollten (etwa durch eine Gerichtsverhandlung nach Erhebung der Lohnklage).
 
Zur Meidung dessen sollten Sie daher versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit Ihrem Arbeitgeber zu erreichen.
 
 
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
 
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt