Meine Frage:
Mein Arbeitsverhältnis wurde zum 10.04.11 vom Arbeitgeber gekündigt. Bis heute hat er mir meine Lohnabrechnung (April) und die Arbeitspapiere nicht zugesandt. Diese habe ich schriftlich angefordert. Darauf hat er mir geantwortet, die Arbeitspapiere können nur nach vorheriger
telefonischer Vereinbarung gegen schriftliche Bestätigung abgeholt werden.
Meine Frage: Ist das rechtens?
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltschilderung wie folgt Stellung nehme.
Nach Beendigung eines Arbeitsverhältnis ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere herauszugeben. Allerdings ist es in der Tat so, dass der Arbeitgeber nicht verpflichtet ist, dem Arbeitnehmer die Dokumente zuzusenden. Vielmehr kann er nach der Rechtsprechung tatsächlich verlangen, dass die Arbeitspapiere in dem Betrieb abgeholt werden.
Daher befindet sich Ihr ehemaliger Arbeitgeber hier im Recht.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt