Ausstehende Lohnansprüche gegen zahlungsunfähige Firma 


Meine Frage:

Ich habe folgendes Problem:

Vor gut einem Jahr habe ich als Nebenjob für eine Sicherheitsfirma/Security-Firma auf verschiedenen Events gearbeitet, jedoch habe ich nach vollbrachter Leistung weder eine Lohnabrechnung noch ein Gehalt bekommen. Ich bin anschließend zivilrechtlich gegen die Firma vorgegangen und habe vor dem Arbeitsgericht gewonnen, wodurch die Firma zur Zwangsvollstreckung verurteilt wurde (die Firma ist zu keiner einzigen Verhandlung persönlich oder in Vertretung durch entsprechende Anwälte erschienen). Nach 2-3 Monaten kam dann das entsprechende Schreiben der zuständigen Gerichtsvollzieher, dass die Firma gesagt habe, sie seien pleite, womit die Zwangsvollstreckung "fruchtlos" verlief. Der Schuldner wird diese Woche (morgen) zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung aufgefordert.

Ich weiß dass die Firma derzeit weiter Leute beschäftigt und habe dies schon an Polizei und FKS (Finanzkontrolle für Schwarzarbeit) weitergegeben. Dadurch dass ich den Betriebsleiter auf einer derzeit laufenden Veranstaltung gesehen habe, glaube ich nicht dass er zu dem morgigen Gerichtstermin (München, Entfernung ~ 500km) erscheinen wird. Es kommt mir, wie schon von Anfang an so vor, dass das Ganze auf die lange Bank geschoben werden soll um Zeit zu gewinnen.

Jetzt habe ich am Wochenende überraschender Weise von meinem damaligen Chef einen Anruf bekommen, wo erfragt wurde, ob ich für ein Gespräch bereit wäre.

Ich habe den Termin auf das kommende Wochenende gesetzt (um das Ergebnis der morgigen Verhandlung abzuwarten). Können Sie mir Tipps geben wie ich mich dort am Besten verhalten soll?
Ich möchte ~2 Zeugen meinerseits mitnehmen, jedoch weiß ich nicht was der klügste Weg wäre wenn mir angeboten wird das Ganze in einer Ratenzahlung zu auszuzahlen/überweisen, sofortige Auszahlung des Betrags der vom Gericht festgelegt wurde, sollte ich nichts unterschreiben (außer evtl. eine Quittung falls mir der entsprechende Betrag ausgezahlt wird?), wo liegen die Risiken bei entsprechenden Wegen, und und und?

Zudem habe ich ja das Gerichtsurteil mit der Ababe zur EV ihm gegenüber in der Hand?

Im Grunde will ich ja nur schnellstmöglich mein Geld und meine Ruhe.

 

Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg

Schwerpunkt: Verbraucherrecht

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Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.

Soweit das Unternehmen nach Ihren eigenen Erkenntnisse noch Arbeitnehmer beschäftigt, und soweit es auch noch nicht Insolvenz angemeldet hat, sollten Sie zunächst davon ausgehen, dass es auch noch über bare Mittel verfügt, um Ihren Lohnzahlungsanspruch zu erfüllen. Da Sie zudem in Besitz eines Vollstreckungstitels sind, sollten Sie sich in der anstehenden Unterredung nicht zu einem Teilverzicht oder zu einer sich über zu lange Zeit hinziehenden Ratenzahlungsvereinbarung überreden lassen.

Denn grundsätzlich können Sie aus dem Titel die Vollstreckung betreiben, um zu Ihrem Geld zu kommen. Dies ist zwar wenig aussichtsreich, wenn tatsächlich die eidesstattliche Versicherung abgegeben werden sollte. Bis dies aber nicht erfolgt ist, sollten Sie zunächst versuchen, die gesamte Ihnen zustehende Summe zu erlangen.

Nur wenn die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, wäre es zweckmäßig, eine Ratenzahlungsvereinbarung abzuschließen. In diese sollten Sie aber auf jeden Fall einen Passus aufnehmen, wonach die Gesamtrestsumme zur Auszahlung fällig wird, wenn der Schuldner mit der Ratenzahlung in Verzug geraten sollte. Im Übrigen empfiehlt es sich in der Tat, dass Sie zu dem Gesprächstermin Zeugen hinzuziehen.

Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt