Meine Frage:
Ich bin z.Z. Student und habe administrative Aufgabe in einem privaten Rettungsdienst übernommen. Mein Chef hat nun, trotz erhalt von Stundenabrechnungen seit einem Monat kein Gehalt gezahlt (fällig zum 15. Werktag). Aufgrund dieser Umstände habe ich diesen Posten bereits fristgerecht gekündigt und bin aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden. Jedes mal wenn ich telefonisch nachhake, erfahre ich über die Sekretärin, dass mein ehemaliger Chef trotz vorliegender Stundenabrechnungen bspw. detailierte Informationen möchte, was z.B. "Analyse der IT-Infrastruktur" bedeutet. Trotz Fristsetzung via eMail reagiert meine ehemaliger Chef nicht. Er sendet keine Lesebestätigung, obwohl durch die Sekretärin und ihn sogar selber zu erfahren ist, dass er sie gelesen hat, noch beantwortet er diese.
Ich habe Ihm per Mail eine letzte Frist gesetzt und würde nun als nächstes eine Mahnung schreiben. Können in Folge mehrerer Mahnungen Ausfallkosten aufaddiert werden? Immerhin gerate ich langsam in Zahlungsengpässe und ich weiß teilweise nicht, was ich meinem Kind zu
essen kaufen kann. Können Sie mir helfen, was kann ich noch tun, was wäre sinnvoll. 230€ sind für mich eine Menge Geld.
(Name des Ratsuchenden liegt uns vor)
Antwort von Herrn Rechtsanwalt Hüttemann:

Rechtsanwalt Hüttemann, 33449 Langenberg
Schwerpunkt: Verbraucherrecht
Vertretungsbefugt bei allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich auf der Grundlage Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt Stellung nehme.
Zunächst einmal befindet sich der Arbeitgeber seit Fälligkeit Ihres Lohnzahlungsanspruchs in Verzug. Das bedeutet, dass Sie berechtigt sind, 5%Verzungszinsen seit Fälligkeit neben Ihrem Lohnzahlungsanspruch geltend zu machen.
Sie sollten dem Arbeitgeber schriftlich (nicht per Mail) nun eine letzte, allerdings knappe Frist von fünf bis sieben Tagen setzen und ihn auffordern, unverzüglich Ihren Lohn nebst Verzugszinsen an Sie zur Auszahlung zu bringen. Kündigen Sie ihm in dem Schreiben an, dass Sie nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist Ihre Ansprüche auf dem Rechtswege durchsetzen werden und dass Sie zu diesem Zweck einen Rechtsanwalt einschalten werden. Verbinden Sie dies mit dem Hinweis, dass die dadurch bedingten Rechtsverfolgungskosten ebenfalls dem Arbeitgeber zur Last fallen werden.
Reagiert der Arbeitgeber nicht, sollten Sie einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen beauftragen. Hierzu können Sie bei dem örtlichen Amtsgericht auch einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe stellen, wenn Sie selbst derzeit finanziell nicht in der Lage sind, die Anwaltskosten vorzustrecken.
Ich hoffe, Ihnen einen angemessenen Übernlick über die Rechtslage verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt