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  <title>Geld Magazin</title>
  <subtitle>früher an später denken</subtitle>
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  <updated>2008-06-12T21:36:22+02:00</updated>
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    <title>Pfändungsschutz-Konto</title>
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    <published>2008-04-28T17:51:04+02:00</published>
    <updated>2008-06-12T21:36:22+02:00</updated>
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      <name>Geld Magazin</name>
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    <category term="Finanzielle Probleme" />
    <summary type="html"><![CDATA[<p>Bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf für einen verbesserten <b>Pfändungsschutz für Bankkonten</b> vorgelegt und damit eine Reform des Kontopfändungsschutzes angekündigt und beschlossen. Dieses Gesetz soll noch 2008 in Kraft treten, allerdings ist der genaue Termin bisher nicht bekannt.</p>
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    <content type="html"><![CDATA[<p>Bereits im vergangenen Jahr hat die Bundesregierung einen neuen Gesetzentwurf für einen verbesserten <b>Pfändungsschutz für Bankkonten</b> vorgelegt und damit eine Reform des Kontopfändungsschutzes angekündigt und beschlossen. Dieses Gesetz soll noch 2008 in Kraft treten, allerdings ist der genaue Termin bisher nicht bekannt.</p>
<p> Mit diesem Gesetz soll den Schuldnern, von denen es in Deutschland Millionen gibt, der Alltag erleichtert werden. <b>Damit soll es den Schuldnern möglich werden, den Pfändungsschutz beim Girokonto bis zur Höhe der gesetzlich festgelegten Freigrenze automatisch einzurichten.</b></p>
<p> Nach dem bis jetzt geltenden Rechtsvorschriften führt die Pfändung eines Bankkontos für den Kontoinhaber dazu, dass dieses komplett blockiert ist. Alle Zahlungsgeschäfte des täglichen Lebens, zu denen auch die Bezahlung der Miete und der Abschläge für den Stromverbrauch gehören, können dann über das Konto nicht mehr abgewickelt werden. Will der Schuldner den ihm zustehenden Pfändungsschutz erlangen, braucht er dafür heute einen entsprechenden Gerichtsbeschluss, das heißt er muss diesen auf gerichtlichem Weg einklagen. <br /> Mit dem Gesetzentwurf soll ein Schutz vor Kontopfändungen für alle Schuldner geschaffen werden, über das sogenannte <b>P-Konto</b> (<b>das P steht hier für Pfändungsschutz</b>) verbleiben dem Schuldner die Geldmittel, die er für die Bestreitung seines Lebensunterhalts benötigt. Vor allem wird es zukünftig dann kaum noch Kündigungen von Girokonten wegen des Zugriffs der Gläubiger geben. Zurzeit liegt die Pfändungsschutzgrenze immer hin für eine Alleinstehende Person bei 985,15 Euro, sie erhöht sich für die erste unterhaltspflichtige Person um 370 Euro und für jede weitere Person, die im Haushalt lebt noch um 206,00 Euro.</p>
<p> Für eine vierköpfige Familie ist das immerhin ein Gesamtbetrag von 1767,00 Euro. Alle Guthaben bis zu dieser Höhe sind für die Gläubiger tabu.<br /> Dabei ist vorgesehen, dass Personen, bei denen aufgrund von totaler <a href="/finanzielle-probleme/ueberschuldung-loesungen" target="_blank" title="persönliche Überschuldung">Überschuldung</a> die Pfändung droht, bei ihrer Hausbank die Umwandlung des bisherigen Girokontos in ein P-Konto beantragen können. Die Banken stehen dann in der Pflicht, die Umwandlung entsprechend vorzunehmen und dürfen dafür keine Gebühren vom Kontoinhaber verlangen. Mit dem geschützten Geld kann der Schuldner seine Miete und andere Rechnungen bezahlen und seine sonstigen Ausgaben für die Lebenshaltung bestreiten. <br /> Neu geregelt wird dabei auch, dass der Schuldner nicht mehr nachweisen muss, woher das Geld kommt. Bis zur Freigrenze sind alle Zahlungseingänge auf dem Konto vor jeglicher Pfändung geschützt. Der Schuldner braucht dann in Zukunft auch nicht mehr den Weg über das Gericht zu gehen und das P-Konto wird auch nicht gesperrt. </p>
<p><b> Bisher ist es so, dass 1,8 Millionen Schuldner gar kein Konto mehr besitzen und deswegen am bargeldlosen Zahlungsverkehr nicht teilhaben konnten, dieser Personenkreis ist ausgegrenzt und dadurch ist auch bei vielen Schuldnern sogar die Existenz bedroht. Mit Einführung des P-Kontos wird das grundsätzlich vermieden. </b><br /><i><b> Allerdings werden die Banken nicht dazu verpflichtet, ein P-Konto neu einzurichten, nur gegen die Umwandlung eines Girokontos in ein P-Konto dürfen sie sich nicht sträuben.</b></i></p>
<p>Das gilt auch für Selbstständige, die bisher ungleich benachteiligt waren, auch ihre Einkünfte werden entsprechend der Pfändungsfreigrenzen geschützt. <br /> Natürlich darf jeder Schuldner nur ein sogenanntes <b>P-Konto</b> führen, deshalb wird dieses, sollte es eingerichtet werden, auch mit Sicherheit als solches bei der <a href="/finanzwissen/schufa-scoring" target="_blank" title="Schufa Scoring und Auswirkungen">Schufa</a> gemeldet. </p>
<p> Dieser Gesetzentwurf ist prinzipiell zu begrüßen, schützt er doch einen nicht geringen Teil der deutschen Bevölkerung vor der Vernichtung ihrer Existenz. Bedeutend mehr Aufmerksamkeit sollte allerdings auch vonseiten des Staates der Prävention gewidmet werden, um die totale Verschuldung der Bürger von vornherein zu vermeiden.</p>
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