Regeln für den Umgang mit der Kreditkarte
- Gleich nach dem Erhalt der Kreditkarte sollte der Kartenbesitzer die Kreditkarte unterschreiben. Erst dann ist gesichert, dass nur der Inhaber sie benutzen kann.
- Die Kreditkarte muss so aufbewahrt werden, dass sie vor Diebstahl sicher ist, darf also beispielsweise nicht offen im Auto oder im Büro liegen gelassen werden.
- Geht die Kreditkarte verloren oder wird dennoch gestohlen, muss der Kartenbesitzer seine Kreditkarte über die zentrale Notrufnummer 116 116 sperren lassen. Die Sperr-Notrufzentrale ist auch aus dem Ausland erreichbar, sinnvoll ist das Speichern der Notrufnummer im Handy.
- Wird die Kreditkarte auch zum Abheben von Bargeld genutzt, ist ähnlich wie bei der EC-Karte darauf zu achten, dass niemand die PIN einsehen kann. Wird die Kreditkarten nach dem Geldabheben nicht wieder aus dem Geldautomaten ausgegeben, sollten Sie sich Hilfe aus der Bank holen, ohne dabei den Geldautomaten zu verlassen.
- Behandeln Sie die Kreditkarte wie Bargeld, geben Sie diese beim Bezahlen, besonders im Ausland, nur dann aus den Händen, wenn Sie sehen können, was mit der Karte geschieht.
- Bewahren Sie die Kreditkartenbelege sorgfältig auf, überprüfen Sie die Kreditkartenabrechnung anhand der Belege und melden Sie umgehend an den Kreditkartenherausgeber, wenn Sie Unstimmigkeiten bemerken.
- Werfen Sie Kreditkartenbelege nicht achtlos auf der Straße weg, die Kreditkartendaten sind dann jedem zugänglich. • Wird die Kreditkarte zum Bezahlen im Internet genutzt, geben Sie die Daten immer nur dann ein, wenn diese SSL-verschlüsselt übertragen werden.
- Eine zusätzliche Sicherheitsvorkehrung der Kreditkartenanbieter ist die dreistellige Kreditkartenprüfnummer, die bei Transaktionen im Internet mit angegeben werden muss. Anhand der Zahl kann der Emittent der Kreditkarte feststellen, ob ein Missbrauch vorliegt. Die Prüfziffer schließt beispielsweise aus, dass die Daten einem entwendeten Zahlungsbeleg entnommen wurden.
Haftungsgrenzen bei Kreditkartenverlust
Für den Karteninhaber sind die Haftungsgrenzen bei Kreditkarten sehr niedrig. Sie betragen je nach Herausgeber zwischen 25 und 73 Euro. Immer vorausgesetzt, der Karteninhaber ist seiner Sorgfaltspflicht entsprechend nachgekommen. Hat der Karteninhaber den Kreditkartenmissbrauch verschuldet, muss er für den entstandenen Schaden selbst haften.