Besonders Kreditkarteninhaber, die ihre monatlichen Abrechnungen ausschließlich online zugestellt bekommen, laufen Gefahr, die Frist zu versäumen, innerhalb der eine missbräuchliche Abbuchung an die Bank gemeldet werden muss.
Je mehr Kreditkarten im Umlauf sind desto interessanter wird es für Betrüger, sich die Daten von Kreditkarteninhabern zu beschaffen, um diese für ihre kriminellen Zwecke einzusetzen.
Heute ist es nicht mehr so schwer sich die Daten von Kreditkarteninhabern inklusive des dreistelligen Autorisierungscodes, der beim Bezahlen im Internet benötigt wird zu beschaffen. Solche Daten werden bereits im Netz gehandelt und stoßen bei Menschen mit krimineller Energie auf reges Interesse.
Was alles passieren kann
Haben Kriminelle die Kreditkartendaten, können sie im Internet einkaufen, Flüge buchen, teure Designermöbel bestellen oder sich komplett neu einkleiden. Das alles geschieht auf kosten des Kreditkarteninhabers, der unter Umständen nicht einmal sofort merkt, dass seine Daten offensichtlich von Betrügern für ausgiebige Shoppingtouren genutzt werden.
Wird der Kartenmissbrauch innerhalb von vier Wochen nach Abrechnungseingang bemerkt kann der Kunde Widerspruch einlegen und den Betrag zurückbuchen. Parallel dazu sollte Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet werden.
Ist das Geld weg, wenn die Frist verstrichen ist?
Das Geld ist nicht zwingend auf Dauer weg, aber erstmal schon. Eine Anzeige bei der Polizei muss erstattet und bei der Bank Widerspruch eingelegt werden. Nun kann es passieren, dass die Bank sich auf die verstrichene Frist beruft und den Anspruch auf Rückerstattung der missbräuchlich verwendeten Beträge verweigert. Laut § 195 BGB dauert die Verjährungsfrist drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Missbrauch stattgefunden hat. Karteninhabern, denen das widerfährt, bleibt nichts anderes übrig, als sich rechtlichen Beistand zu holen, um das Geld erstattet zu bekommen.
Wie solchen Situationen vorgebeugt werden kann
Einige Banken bieten mittlerweile den Service an, dass der Karteninhaber bei jeder Abbuchung zulasten seines Kreditkartenkontos eine SMS bekommt. Andere Banken warnen ihre Kunden von selbst bei verdächtigen Abbuchungen. Auf jeden Fall sollten die Sicherheitshinweise immer befolgt und die Abrechnungen innerhalb der Fristen kontrolliert werden. Auch wenn die Kreditkartenabrechnung nur als E-Mail Anhang kommt oder der Karteninhaber direkt auf das Konto gehen muss, um die Abrechnung einzusehen. Schon um den Unannehmlichkeiten aus dem Weg zu gehen, ist es besser, die Abrechnung gewissenhaft zu prüfen und bei unrechtmäßigen Abbuchungen sofort zu widersprechen.
Weitere Informationen zum Thema Kartenmissbrauch finden Sie hier:
http://die-korrespondenten.de/beitrag/die-wichtigsten-fragen-und-antwort...
http://www.bild.de/BILD/politik/wirtschaft/2009/11/18/kreditkarten-rueck...
http://www.geld-magazin.info/kreditkarte/news/visa-wird-das-einkaufen-mi...