Die Frage nach Kredite für Arbeitslose wird immer wieder in der einen oder anderen Form gestellt. Sie lässt sich pauschal nicht mit Ja oder nein beantworten. Es kommt immer auf die Umstände an. Bei vielen Banken erfahren Kunden, dass es für Arbeitslose keine Kredite gibt. Wenn aber ein Arbeitsloser eine solvente Bürgschaft beibringen kann, dann sieht es vielleicht schon ganz anders aus. Die Bank kann in solchen Fällen den Kredit auf den Bürgen abstellen und es ist durchaus möglich, dass Kredite für Arbeitslose vergeben werden, wenn die Bürgschaft werthaltig ist. Das sind aber immer Einzelfallentscheidungen.
Kredite für Arbeitslose am Beispiel verdeutlicht
An zwei simplen Beispielen lässt sich anschaulich verdeutlichen, wie unterschiedlich die Entscheidungen ausfallen können, obwohl beide Male der Kreditantragsteller arbeitslos ist.
Beispiel 1:
Der Kreditantragsteller ist arbeitslos, bezieht 1.200 Euro Arbeitslosengeld, hat ein eigenes Haus und ist verheiratet. Seine Ehefrau ist verbeamtete Lehrerin und verdient 3.000 Euro netto. Sie geht als Mitantragsteller in den Kredit. Es geht um 10.000 Euro über 48 Monate.
Die Bank wird, sofern die Schufa in Ordnung ist, den Kredit bewilligen. Das heißt, Kredite für Arbeitslose sind möglich.
Beispiel 2:
Der Kreditantragsteller ist arbeitslos, bezieht 1.200 Euro Arbeitslosengeld und wohnt zur Miete, die 700 Euro kostet. Seine Ehefrau ist Lehrerin aber in der Elternzeit. Wieder geht es um 10.000 Euro über 48 Monate.
Auch wenn die Schufa in Ordnung ist, wird die Bank den Kredit nicht bewilligen. Kredite an Arbeitslose mit einem Bürgen, der Elterngeld bezieht, wird es so nicht geben.
Das zeigt ganz deutlich, dass die Umstände und der Bürge bzw. der Mitantragsteller eine wesentliche Rolle spielen. Wenn es um Darlehen für Arbeitslose geht, sind viele schnell dabei zu sagen, das geht nicht. Aber nicht immer muss das wirklich so sein. Das Arbeitslosengeld ist, egal wie hoch, kein pfändbares Einkommen und wird ja auch meistens kaum länger als 12 Monate gezahlt.