Formvorschriften zum Kreditvertrag 


Das Verbraucherkreditgesetz

Wenn Bank und Kunde einen Kreditvertrag abschließen, handelt es sich eigentlich um zwei gleichwertige Vertragspartner. In der Praxis nimmt die Bank aber immer eine stärkere Rolle ein, wodurch die Kunden nicht selten verunsichert sind. Daraus folgt, dass einzelne Vertragsbedingungen zur Vertragsunterzeichnung nicht vollständig gelesen oder Fragen zum Produkt oder zu den Konditionen nicht gestellt werden.

Um Verbraucher zu stärken, war bis zum Jahr 2002 das Verbraucherkreditgesetz in Kraft. Dieses wurde nun durch das Bürgerliche Gesetzbuch ersetzt. Gleich bleibt jedoch, dass die Kunden durch die hier enthaltenen Formvorschriften für Kreditverträge weiterhin vor unverhältnismäßig hohen Kreditzinsen und vor nachteiligen Klauseln geschützt werden sollen. Die Banken müssen nun Transparenz schaffen und die Kosten des Vertrages offen angeben.

Die Formvorschriften, die im Gesetzbuch geregelt sind, sind daher von jeder Bank sowie von jedem Kreditvermittler einzuhalten. Ist dies nicht der Fall, kann der Kunde Schadenersatz und sogar die rückwirkende Auflösung des Vertrages verlangen.

 

Die Mindestangaben im Kreditvertrag

Kreditverträge, die eine Summe von 200 Euro übersteigen, müssen laut Gesetz immer schriftlich vereinbart werden. Zudem muss jeder Vertrag gewisse Mindestangaben beinhalten, ohne die der Vertrag nichtig oder anfechtbar wird.
Zu den wichtigen Angaben im Kreditvertrag gehören natürlich die Kreditsumme sowie die Höhe der Kreditrate und deren Fälligkeit. Weiterhin müssen die Banken auch die Höhe der Bearbeitungsgebühr sowie den effektiven Jahreszins der Finanzierung, der über die tatsächlichen Kosten Auskunft gibt, angeben.

Diese Pflicht zur Angabe des Effektivzinses findet sich auch in der Preisangabenverordung. Er soll Kunden die Möglichkeit geben, verschiedene Kreditangebote zu vergleichen. In einer Aufstellung der Gesamtkosten sind die Banken dann auch verpflichtet, die Zinsbelastung, die Gebühren sowie die Höhe der Kreditversicherung, wenn diese wichtiger Vertragsbestandteil ist, anzugeben. Sofern Sicherheiten vereinbart werden, sind auch diese im Kreditvertrag anzugeben.

 

Die Widerrufsbelehrung

Ein ebenfalls wichtiger Vertragsbestandteil bei Ratenkreditverträgen ist die Widerrufsklausel. Sie gibt Kreditnehmern das Recht, ihren geschlossenen Kreditvertrag innerhalb einer Frist von zwei Wochen ohne Angaben von Gründen schriftlich zu widerrufen. So kann der Vertrag zum Beispiel widerrufen werden, weil ein günstigeres Angebot gefunden wurde oder weil der Kredit einfach nicht mehr notwendig ist.
Sollte der Kreditbetrag allerdings bereits ausgezahlt worden sein, muss dieser nun in einer Summe an die Bank zurückgezahlt werden.

 

Weitere Informationen zu den Formvorschriften im Kreditvertrag finden Sie hier:

http://www.ratenkredit.net/kreditvertrag.html
http://www.finanztip.de/recht/bank/verbraucherkreditrecht-verbrauchersch...