Die Schufa nach der Restschuldbefreiung 


Wer annimmt, nach einem Insolvenzverfahren, das mit einer Restschuldbefreiung endet, ist die Schufa wieder in Ordnung, der unterliegt einem fatalen Irrtum.

Für viele Schuldner ist die private Insolvenz der letzte Ausweg, um der Schuldenfalle zu entrinnen. Wird bei Gericht ein privates Insolvenzverfahren beantragt und nach sechsjähriger Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung erteilt, hat ein Schuldner ab diesem Zeitpunkt keine Schulden mehr.

Wer allerdings glaubt, dass damit seine Kreditwürdigkeit wieder hergestellt ist, der irrt sich. Die Schufa vermerkt die Restschuldbefreiung in den Daten der betroffenen Personen. Dieser Vermerk wird aber erst nach Ablauf von drei Jahren vollständig aus den Daten der Schufa entfernt.

Was das für den Verbraucher bedeutet

Glaubt ein Verbraucher also, dass er nach den sechs Jahren Wohlverhalten und der anschließenden Restschuldbefreiung wieder kreditwürdig ist, liegt er demzufolge falsch. Aus der Sicht der Verbraucher fatal, weil ihre Kreditwürdigkeit ja schon für viele Jahre nicht gegeben war. Aus Sicht der Vertragspartner der Schufa und deren wirtschaftlichen Interessen aber wohl völlig richtig.

Eine Bank sollte schon wissen, mit wem sie es zu tun hat, wenn jemand eine Kreditkarte möchte, beim Versandhandel bestellt oder einen Kredit zur Finanzierung eines Autos aufnehmen möchte. Hier stehen die wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen über denen des Verbrauchers. Es ist ein Unterschied, ob ich jemandem einen Kredit gewähre, der völlig unbescholten ist und bisher allen Verpflichtungen gerecht wurde oder jemandem bei dem mehrere Gläubiger auf den Schulden sitzen geblieben sind.

Neben diesem Eintrag über die erfolgte Restschuldbefreiung wird auch der Score Wert einer Person, die die private Insolvenz erfolgreich abgeschlossen hat, entsprechend heruntergesetzt. Denn die Wahrscheinlichkeit, dass derjenige in Zukunft seine Raten ordentlich begleichen wird, ist deutlich geringer als bei einem Verbraucher, der immer pünktlich gezahlt hat.

Ein privater Vergleich verdeutlicht die Situation

Stellen Sie sich vor, Sie borgen einem guten Freund 5.000 Euro. Der zahlt die niemals zurück, weil er nicht kann und letzten Endes nicht muss. Aller Wahrscheinlichkeit nach werden Sie denjenigen aus dem Freundeskreis streichen. Aber selbst wenn nicht, wenn selbige Person noch einmal bei Ihnen um Kredit bittet, würden Sie garantiert auch kein Geld mehr verborgen, selbst dann nicht, wenn derjenige verspricht, dieses Mal die Schulden zu tilgen.

So gesehen ist es nur recht und billig, wie nach der Restschuldbefreiung mit ehemaligen Schuldnern verfahren wird. Es ist schon lobenswert, dass es diese Möglichkeit der Restschuldbefreiung für Privatpersonen, die erst 1999 in der Form eingeführt wurde, überhaupt in Deutschland gibt.

Weitere Informationen zum Thema Restschuldbefreiung finden Sie hier:

www.meineschufa.de

www.restschuldbefreiung.de