Viele Kreditnehmer halten es für die optimale Lösung, wenn sie einen Ratenkredit umschulden, um beispielsweise die Raten zu verkleinern.
Eine Kreditumschuldung kann sich lohnen, wenn bei dem neu abgeschlossenen Kredit die Zinsen deutlich niedriger sind, als bei dem laufenden Kredit. Einen Ratenkredit umschulden macht auch Sinn, wenn sich die finanzielle Situation verändert hat und die monatliche Belastung zu hoch ist. Dabei sollte aber immer genügend Augenmaß bewahrt werden.
Die Zinsersparnis sollte vorher berechnet und mit den Kosten für die Aufnahme eines neuen Kredites verglichen werden. Meist rechnet sich das nur, wenn die Zinsen für den neuen Kredit erheblich niedriger sind, als sie es bei bestehenden Krediten waren. Kreditnehmer dürfen nicht vergessen, dass die bereits bezahlten und in den Raten enthaltenen Bearbeitungsgebühren, die bis zu 3 Prozent vom Nettokredit betragen können, nicht erstattet werden. Ist die Restlaufzeit für den bestehenden Kredit nur noch relativ kurz, ist eine Umschuldung meist nicht effizient.
Gleiches gilt für alle Kreditverträge, die mit einer Restschuldversicherung abgeschlossen wurden.
Den Ratenkredit umschulden, um finanziellen Spielraum zu gewinnen
Nicht selten werden Ratenkredite spontan aufgenommen, sodass im Lauf der Zeit mitunter drei, vier oder fünf Kredite parallel laufen, die allen zu unterschiedlichen Zeiten abgebucht werden. Wer Ordnung in seine persönlichen Finanzen bringen möchte, die monatliche Belastung vielleicht gleichzeitig gestreckt werden soll, der kann sich direkt nach einem Umschuldungskredit umsehen, den einige Banken extra anbieten. Meist wird dann sogar der Service der Umschuldung vonseiten der Bank übernommen, sodass der Kreditnehmer mit der Ablösung der Verpflichtungen nichts weiter zutun hat. In solchen Fällen erfolgt in der Regel keine Kreditauszahlung. Der neue Kredit wird ausschließlich dafür genutzt bestehende Verbindlichkeiten abzulösen.
Seit 11.06.2010 neue Verbraucherkreditrichtlinie wirksam
Für alle Kreditverträge, die nach dem 11.06.2010 abgeschlossen werden, gilt neues Recht. Verbraucher sind jetzt zwar berechtigt, ihre Kredite zu jederzeit vorzeitig zu tilgen, aber gleichzeitig dürfen die Banken eine Vorfälligkeitsentschädigung erheben, die maximal ein Prozent des Rückzahlungsbetrages ausmachen darf.
