Die Vorschriften für Fernabsatzverträge
Der Vertrieb von Finanzdienstleistungen unterliegt in Deutschland und Europa einer speziellen Rechtsverordnung, in Deutschland sind dies die Vorschriften über Fernabsetzverträge bei Finanzdienstleistungen. Mit ihnen sollen Verbraucher geschützt werden, wenn Sie beispielsweise Kreditverträge über das Internet, das Telefon oder per Fax abschließen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang vor allem die Einhaltung verschiedener Vorschriften, vor allem aber die Informationspflicht gegenüber dem Verbraucher.
Er muss in jedem Fall umfassend über das Produkt, welches er abschließt, informiert sein. Auch Kosten und Gebühren müssen übersichtlich und transparent dargestellt werden.
Sollte ein Anbieter diesen Vorschriften nicht gerecht werden und seine Kunden nicht umfassend informieren, kann dies Auswirkungen auf das gesetzliche Widerrufsrecht haben, mitunter sind Verträge sogar komplett nichtig.
Die Pflichten der Anbieter
Wie bereits erwähnt ist eine der wichtigsten Pflichten die Information der Verbraucher über die geschlossenen Verträge. Bei Kreditverträgen gehört hierzu, dass der Kunde nicht nur den von ihm gewünschten Kreditbetrag einsehen kann, sondern auch Informationen zur Bearbeitungsgebühr sowie zum Effektivzins erhält. Diese Angabe ist vor allem dann wichtig, wenn verschiedene Kreditangebote miteinander verglichen werden sollen. Schließlich gibt er die Gesamtkosten des Kredites, inklusive der anfallenden Kosten und Gebühren, an.
Sofern mit dem Kredit der Abschluss einer Kreditversicherung verbunden ist, müssen Anbieter auch hierüber informieren. Angegeben werden müssen neben dem Preis der Versicherung auch die Höhe der jeweiligen Absicherung sowie die einzelnen Vertragsdaten. Jeder Kreditvertrag, der online abgeschlossen wird, muss zudem ein 14tätiges Widerrufsrecht beinhalten. Binnen zwei Wochen nach Vertragsabschluss ist es so möglich, den geschlossenen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen. Wurde die Frist zum Widerruf eingehalten, wird der Vertrag rückgängig gemacht, Kosten entstehen hierbei nicht.
Genaue Prüfung dennoch wichtig
Obwohl Verbraucher durch verschiedene gesetzliche Vorschriften gut geschützt sind, gibt es immer wieder schwarze Schafe in der Finanzdienstleistungsbranche, die sich nicht daran halten. Verbraucher müssen daher trotz dessen alle Verträge, die unterschrieben und abgeschlossen werden, genau prüfen. Sollten Angaben unvollständig sein, wird der Zins oder der Effektivzins nicht angegeben und werden Kosten schon vor Vertragsabschluss erhoben, sollte zur Sicherheit unter Umständen ein anderes Angebot genutzt werden.
