Kredit während Elternzeit 


Der Kredit während Elternzeit ist für viele junge Paare manchmal notwendig. Die Erstausstattung des Babys und das Kinderzimmer können sehr viel Geld kosten, sodass der Weg zur Bank aufgesucht wird. Dank erneuertem Elterngeld von 2008 erhält das jeweilige Elternteil in der Zeit 67 Prozent des Nettogehalts. Die Differenz zum vorherigen Einkommen ist nur gering und man könnte sich die Raten eines Kredits leisten.

 

Banken verwehren Kredit während Elternzeit

Manche Banken sehen das Elterngeld nicht als Einkommen an und geben daher keine Kredite in dieser Zeit aus. Eine Kreditwürdigkeit wäre dann möglich, wenn der andere Partner ein entsprechendes Einkommen vorweisen kann. Meist fehlt jedoch ein Einkommen in der Haushaltsrechnung der Bank, weswegen der Anspruch auf einen Kredit während der Zeit des Elterngeldes nicht gilt. Der Grund für dieses Denken ist die Befristung des Elterngeldes. Es wird befristet auf einen Zeitraum zwischen 12 und 14 Monaten ausgezahlt. Danach endet die Unterstützung, wobei ein Elternteil Anspruch darauf hat, sich drei Jahre im Erziehungsurlaub zu befinden. Daher würde das Einkommen des Haushaltes nach dem Elterngeld drastisch sinken, sollte der Partner nicht sofort in den Beruf zurückkehren. Viele Banken akzeptieren daher das Elterngeld von vornherein nicht als gültiges Einkommen.

 

Laufender Kredit während Elternzeit

Ein bereits laufender Kredit in der Elternzeit muss natürlich trotz Minderung des Gesamteinkommens weiter getilgt werden. Dies ist für viele junge Paare nicht möglich, wobei sie dringend das Gespräch mit der Bank aufsuchen können. Teilweise bieten die Banken Sonderkonditionen an, dass der Kredit in der Elternzeit ausgesetzt werden kann.

Anders können jedoch auch die Raten verringert werden, da sich das komplette Einkommen des Haushalts geschmälert hat. Bei der Aufnahme eines neuen Kredits sollten sich junge Eltern nicht zu hoch verschulden und auch hier die Raten möglich gering halten. Ein hundertprozentiger Wiedereinstieg in den Beruf ist mit Beginn der Elternzeit noch nicht vorauszusehen.