Für viele Kreditantragsteller ist es von entscheidender Bedeutung, dass ihnen der beantragte Kredit ohne Bürgen gewährt wird. Um diesem Ansinnen zu entsprechen, ist es wichtig, dass der Kreditantragsteller über die entsprechende Kreditwürdigkeit verfügt. Was heißt das nun konkret.
Voraussetzungen für einen Kredit ohne Bürgen
Im Zusammenhang mit der Beantragung eines Kredites prüft die Bank die Bonität des Antragstellers dahin gehend, ob dieser in der Vergangenheit seinen Zahlungsverpflichtungen regelmäßig pünktlich nachgekommen ist. Dafür wird die Schufa des Antragstellers eingeholt. Aus den Informationen erfährt der Kreditgeber, inwieweit der Antragsteller bestehende Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt hat und welche Verpflichtungen bis wann zu begleichen sind. Wer in der Vergangenheit seinen Kredit- und sonstigen Zahlungsverpflichtungen pünktlich nachgekommen ist, hat schon gute Karten. Aber eine saubere Schufa allein reicht für den Kredit ohne Bürgen nicht aus.
Eine weitere Frage der Kreditwürdigkeit ist die Leistungsfähigkeit des Antragstellers. Das heißt, er muss ein regelmäßiges Einkommen beziehen, das in der Höhe über der Pfändungsfreigrenze liegen sollte. Konkret müssen die aus dem Kredit resultierenden Raten problemlos getilgt werden können. Sollte das nicht möglich sein, muss das Einkommen für die Bank so hoch sein, dass bei einer Pfändung möglich wird. Dazu ist es üblich, dass bei den Banken eine Haushaltsrechnung durchgeführt wird. In dieser werden vom jeweiligen Einkommen alle festen Ausgaben und die pauschalisierten Kosten für die Lebenshaltung abgezogen. Bleibt dann genügend Geld für die Tilgung des Kredites übrig, steht dem Kredit ohne Bürgen nichts mehr im Weg.
Viele Kreditantragsteller haben allerdings bereits Kreditverpflichtungen, die monatlich bedient werden müssen. In vielen Fällen reicht das monatliche Einkommen, besonders dann, wenn es unter Durchschnitt liegt, nicht aus, um einen Kredit ohne Bürgen zu bekommen. Soll allerdings mit dem neuen Kredit die bestehende Verpflichtung abgelöst werden, kann die Situation schon wieder anders aussehen.
Wenn der Kredit ohne Bürgen nicht genehmigt wird
Wird der Kredit ohne Bürgen nicht gewährt, ist es Aufgabe des Kreditantragstellers, der Bank einen geeigneten, solventen Bürgen beizubringen. Oft wird auch Bürge gefordert, wenn der Kreditantragsteller noch in der Probezeit ist oder beispielsweise seinen Wehrdienst noch nicht abgeleistet hat.
