Wie sich Vermieter vor Mietnomaden schützen können
Es ist der Albtraum jedes Vermieters, dass er an Mietnomaden geraten könnte und dadurch beträchtlichen finanziellen Schaden erleiden könnte.
Es ist der Albtraum jedes Vermieters, dass er an Mietnomaden geraten könnte und dadurch beträchtlichen finanziellen Schaden erleiden könnte.
Es gibt grundsätzlich drei Modelle, wer dem Vermieter gegenüber als verantwortlicher Mieter auftritt. Beim Abschluss des Mietvertrages mit der gesamten Wohngemeinschaft tritt die Schwierigkeit auf, dass diese kein eigenes Rechtssubjekt ist, so dass in Wirklichkeit ein Vertrag mit allen Bewohnern besteht und bei jedem Einzug ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss. Das kann auch in der vereinfachten Form einer "Anlage zum Mietvertrag" geschehen.
Dass der Eigentümer einer vermieteten Wohnung grundsätzlich keinen Anspruch auf die Aushändigung eines Schlüssels durch den Mieter hat und dass widerrechtliches Betreten als Straftatbestand zu werten ist, kann als allgemein bekannt vorausgesetzt werden. In der Praxis kommt es durchaus vor, dass sich das zeitweise und freiwillige Überlassen eines Wohnungsschlüssels an den Vermieter als eine für den Mieter praktische Lösung anbietet. Davon sollte er aber nur Gebrauch machen, wenn er dem Eigentümer vollkommen vertraut.